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Neuer Start- und Landeplatz für Rettungshubschrauber „Christoph 42“ auf Luftrettungsstation in Rendsburg
von Thomsen / Foerde.news
Gesundheitsminister Heiner Garg hat heute (19.08.) die Jubiläums- und Einweihungsveranstaltung der DRF Luftrettung auf dem Flugplatz in Rendsburg-Schachtholm mit einem Grußwort eröffnet. Von diesem Flugplatz startet das neue Modell des Rettungshubschraubers „Christoph 42“. Zudem wurde das 45. Jubiläum der Luftrettungsstation offiziell begangen. Der Termin war wegen der Coronavirus-Pandemie auf dieses Jahr verschoben worden.
Minister Heiner Garg betont: „Die Luftrettung ist ein wesentlicher Bestandteil der medizinischen Notfallversorgung. Sie ist vor allem dafür zuständig, in Not geratene und schwerverletzte Menschen zu retten, ihre Erstversorgung sicherzustellen und sie zur medizinischen Weiterversorgung schnell und sicher zu einem Krankenhaus zu transportieren. Der Einsatz von Rettungshubschraubern ist eine sehr anspruchsvolle und verantwortungsvolle Aufgabe für die vor allem hochqualifiziertes Personal und eine moderne technische Ausstattung benötigt wird. Mein Dank gilt allen, die den Generationswechsel bei Christoph 42 ermöglicht haben. Ich wünsche den Besatzungen viel Erfolg und many happy landings.“
Der Hubschrauber Christoph 42 ist seit 1975 der zentrale Rettungshubschrauber für ganz Schleswig-Holstein und der einzige öffentlich-rechtlich betriebene Rettungshubschrauber, der täglich rund um die Uhr einsatzbereit ist. Daher ist sein Einsatz besonders wichtig für die rettungsdienstliche Versorgung auch der Inseln und Halligen in Schleswig-Holstein. Das neue Modell des Hubschraubers bietet im Innenraum mehr Platz für die Patientinnen und Patienten sowie das ärztliche Personal, was gerade bei der intensivmedizinischen Betreuung von Bedeutung ist. Der neue Hubschrauber ist zudem für die Nutzung eines noch zu implementierenden „Point in Space (PinS)“-Flugverfahrens geeignet. Mit diesem System könnten Flüge durch dicke Wolken oder dichten Nebel ohne Sicht durchgeführt werden. Noch befindet sich das Verfahren bei Landes- und Bundesluftfahrtbehörden sowie der Deutschen Flugsicherung in Prüfung, mit denen das Gesundheitsministerium als Träger der Luftrettung im Austausch ist.
Bei der Notfallversorgung hatte die Landesregierung weitere Verbesserungen auf den Weg gebracht, die auch für die Luftrettung Vorteile bringt. So sind die Krankenhäuser mit Inkrafttreten des Landeskrankenhausgesetzes verpflichtet worden, sich am landesweiten Behandlungskapazitätennachweis zu beteiligen, der 2017 mit dem Rettungsdienstgesetz eingeführt worden ist und dessen Einführung vom Land gefördert wird. Über das System sollen die Krankenhäuser ihre Behandlungskapazitäten für die Versorgung von Patientinnen und Patienten des Rettungsdienstes zur Verfügung stellen. Die Rettungsdienste oder die Leitstellen können dadurch einfacher feststellen, wo freie Kapazitäten in einer Region vorhanden sind. Sie können beispielsweise anhand einer Verdachtsdiagnose die nächstgelegene geeignete Zielklinik über das System ermitteln und die Patientinnen und Patienten dort auch anmelden. Die Zielklinik erhält umgekehrt alle relevanten Daten zur Vorbereitung der Versorgung. Die Abläufe werden damit digitalisiert und der Informationsfluss effizienter gestaltet, was letztlich zu einer besseren Versorgung von Notfallpatientinnen und -patienten beitragen soll.
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