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Neumünster: Böllern zu Silvester

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Neumünster - Die Einwohner sollen sich verantwortliche verhalten und auf das Zünden von Feuerwerkskörper verzichten - Foto: Geissler

Die Stadt Neumünster definiert keine gesonderten Böllerverbotszonen per Allgemeinverfügung, da sie keine konkreten Bereiche in der Stadt sieht, die hochfrequentiert sind. Sie appelliert aber an die Bevölkerung, sich in der Silvesternacht verantwortungsvoll zu verhalten und möglichst generell auf das Zünden von Feuerwerkskörpern, die womöglich noch aus Restbeständen aus dem Jahr 2019 stammen, zu verzichten.

„Gerne würden wir alle feiern wie in den Jahren zuvor, aber Corona lässt dies derzeit leider nicht zu“, bedauert Oberbürgermeister Dr. Olaf Tauras und ergänzt: „Lassen Sie uns noch einmal gemeinsam die Einschränkungen akzeptieren, um dann hoffentlich in ein besseres Jahr zu starten.“

Ansammlungen und Zusammenkünfte im öffentlichen und privaten Raum sind nur zulässig mit Personen des eigenen Haushaltes unabhängig von der Personenzahl oder mit bis zu fünf Personen, die dem eigenen oder einem weiteren Haushalt angehören. Auch das Abstandsgebot von mindestens 1,5 Metern gilt weiterhin.

Die Stadt Neumünster weist zudem auf die geltende Allgemeinverfügung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in öffentlichen Räumen hin. Einzelheiten sind unter den Amtlichen Bekanntmachungen auf www.neumuenster.de nachzulesen.

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