- Neumünster -
Folge uns auf Instagram und Facebook

24. Todesfall im Zusammenhang mit der Ausbreitung des Coronavirus in Neumünster

Es ist der 24. Todesfall in der Stadt Neumünster im Zusammenhang mit der Ausbreitung des Covid-19-Virus.

In der Stadt Neumünster verstarb jetzt ein 85-jähriger Mann an den Folgen der Infektion mit dem Coronavirus. Es ist der 24. Todesfall in der Stadt Neumünster im Zusammenhang mit der Ausbreitung des Covid-19-Virus. „Unsere Gedanken sind bei den Angehörigen des Verstorbenen“, drückt Oberbürgermeister Dr. Olaf Tauras seine Anteilnahme aus. Weitere Angaben zur Person des Verstorbenen macht die Stadt Neumünster mit Rücksicht auf die Angehörigen nicht.  

Die 7-Tage-Inzidenz ist im Vergleich zu Montag, 29. März 2021, von75,3 auf 72,8 pro 100.000 Einwohner gesunken.

In der Stadt Neumünster wurden bis Dienstag, 30. März 2021, um 12:00 Uhr insgesamt 1373 Fälle einer Covid-19-Erkrankung mit Labornachweis bestätigt. Derzeit gelten 1241 Personen im Stadtgebiet als genesen.108 Personen in Neumünster gelten aktuell als infiziert. Im Stadtgebiet Neumünster sind derzeit 484 Personen unter Quarantäne gestellt. Drei Patienten befinden sich im Krankenhaus. 24 Menschen sind leider verstorben.

Die Stadt Neumünster weist noch einmal ausdrücklich darauf hin, dass in der Innenstadt von montags bis sonnabends eine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes angeordnet wurde. Einzelheiten dazu sind in der Allgemeinverfügung unter den Amtlichen Bekanntmachungen auf der Homepage der Stadt unter www.neumuenster.de) nachzulesen.

„Das Einhalten von Abständen zu anderen Menschen ist von zentraler Bedeutung, um eine weitere Ausbreitung des SARS-CoV-2-Virus zu vermeiden“, bekräftigt die Leitende Amtsärztin Dr. Alexandra Barth.

Der Fachdienst Gesundheit hat jetzt eine Corona Hotline unter der Rufnummer 942-3003 eingerichtet. Hier werden die Fragen der Bürgerinnen und Bürger zum Thema Covid-19 beantwortet.

Die Stadt Neumünster weist zudem noch einmal besonders darauf hin, dass Reiserückkehrer aus Risikogebieten verpflichtet sind, sich zu melden. Auf der Homepage der Stadt ist die Rückmeldung ganz einfach online möglich unter www.neumuenster.de/reiserueckkehr. Wer sich nicht umgehend meldet, muss mit einem  Bußgeld – ebenso wie bei Verstößen gegen die Quarantäne – rechnen.

 

Zurück