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Justizministerin von der Decken besucht Ferienfreizeit für Kinder inhaftierter Elternteile

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Justizministerin Kerstin von der Decken betonte: „Wenn ein Elternteil ins Gefängnis muss, verändert dies das Leben einer Familie komplett. - Foto: Frank Peter

SYLT - Justizministerin Kerstin von der Decken hat am 20. Juli in Rantum auf Sylt eine Ferienfreizeit für Kinder besucht, bei welchen ein Elternteil inhaftiert ist. Die Ministerin tauschte sich mit den insgesamt acht Kindern sowie mit den Betreuungskräften aus und feierte mit den Kindern einen Kindergeburtstag. Das Justizministerium unterstützt die Ferienfahrten, die von der Kieler Stadtmission organisiert werden und für die teilnehmenden Kinder kostenlos sind.

Justizministerin Kerstin von der Decken betonte: „Wenn ein Elternteil ins Gefängnis muss, verändert dies das Leben einer Familie komplett. Vor allem für die betroffenen Kinder ist die Inhaftierung eines Elternteils sehr belastend und kann Gefühle wie Scham, Unsicherheit und auch Angst hervorrufen. Auch können die Kinder von sozialer Ausgrenzung betroffen sein. Deshalb ist es gut, dass es solche Ferienfreizeiten für Kinder inhaftierter Elternteile wie dieses auf der Insel Sylt gibt, das wir gemeinsam mit der Stadtmission ins Leben gerufen haben. Die Kinder werden dadurch in ihrem schwierigen Alltag unterstützt und erhalten die Möglichkeit, sich über ihre Situation auszutauschen. Zudem erfahren sie durch die Betreuungskräfte vor Ort eine besondere pädagogische Unterstützung. Ich möchte mich bei allen Beteiligten bedanken, die dieses Angebot für die Kinder auf die Beine gestellt haben.“

Neben den Ferienfreizeiten bietet die Kieler Stadtmission ein kostenloses, aufsuchendes Beratungs- und Unterstützungsangebot für Familien von Inhaftierten an. Betroffene können sich entweder telefonisch (0431-260 44-750) oder per E-Mail (straffaelligenhilfe@stadtmission-mensch.de) an die Stadtmission wenden und einen ersten Termin mit den Mitarbeitenden vereinbaren. Diese suchen Familien in ganz Schleswig-Holstein auf. Grundlage der Angebote der Stadtmission ist das im Juli 2022 in Kraft getretene Gesetz zur ambulanten Resozialisierung und zum Opferschutz in Schleswig-Holstein (ResOG SH). Mit dem ResOG SH hat das Land passgenaue, landesgesetzliche Unterstützungsmöglichkeiten geschaffen, die nun in der Praxis umgesetzt werden.

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