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Zehn Jahre Haft für brutale Messerattacke: Über ein Dutzend Stiche auf Ex-Partnerin
von Thomsen / Foerde.news
Flensburg - Die I. Große Strafkammer des Landgerichts Flensburg hat am heutigen Tag einen 26-jährigen Angeklagten wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von zehn Jahren verurteilt. Der Verhandlungsauftakt in dem unter dem Aktenzeichen I Ks 108 Js 24994/23 geführten Verfahren fand am 28. August 2024 statt.
Tatvorwurf als erwiesen angesehen
In der Urteilsbegründung führte die Kammer aus, dass die Beweislage die Tatvorwürfe zur Überzeugung des Gerichts bestätigt habe. Dem Angeklagten, einem kongolesischen Staatsangehörigen, wurde vorgeworfen, sich am 4. September 2023 gegen 17:15 Uhr gewaltsam Zutritt zur Wohnung seiner Ex-Freundin verschafft zu haben (wir berichteten). Am Vortag hatte sich die Frau aufgrund von vorausgegangenen Gewalttätigkeiten von ihm getrennt.
Laut Staatsanwaltschaft nahm der Angeklagte in der Küche ein Messer mit einer etwa 12 cm langen Klinge und bedrohte die Frau mit den Worten, er müsse sie „jetzt leider umbringen“. Er begann, mehrfach auf sie einzustechen, wobei er zunächst den Bauch und später Kopf und Hals angriff. Die herbeigerufenen Polizisten brachen die Wohnungstür auf und forderten ihn zunächst erfolglos auf, das Messer fallen zu lassen. Schließlich gelang es den Einsatzkräften, den Mann mit Gewalt von der Frau zu entfernen. Die Zeugin erlitt Verletzungen an Kopf, Oberkörper und Extremitäten und musste ambulant im Krankenhaus behandelt werden.
Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe
Das Gericht sah das Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe als erwiesen an. „Der Angeklagte handelte aus Wut über die Trennung sowie die damit verbundene Anzeige seiner Ex-Partnerin,“ so der Pressesprecher des Landgerichts, Stefan Wolf. Die forensische Psychiaterin stellte in ihrer Analyse fest, dass keine Anhaltspunkte für eine eingeschränkte Schuldfähigkeit des Angeklagten vorlagen.
Da es sich um versuchten Mord handelte, wurde der gesetzlich vorgesehene Strafrahmen von drei bis 15 Jahren zugrunde gelegt. Strafmildernd wurde berücksichtigt, dass der Angeklagte bislang nicht einschlägig vorbestraft war und während der Tat unter Einfluss von Alkohol, Kokain und Cannabis stand. Zu seinen Lasten wurde jedoch die hohe Anzahl der Stiche sowie die anhaltenden physischen und psychischen Folgen für die Geschädigte gewertet. Zudem war der Angeklagte nur einen Tag vor der Tat polizeilich in Gewahrsam gewesen, und es bestand ein Annäherungsverbot.
Urteil mit Lob für Einsatzkräfte
Die Kammer würdigte in ihrer Urteilsbegründung die Polizistinnen und Polizisten, die der Zeugin „unter Gefahr für die eigene Sicherheit das Leben gerettet haben“. Sie hätten ohne Eigensicherung sofort eingegriffen und so eine Eskalation verhindert.
Plädoyers und Ausblick
Die Staatsanwaltschaft und die Nebenklage hatten eine Freiheitsstrafe von 8,5 Jahren gefordert. Die Verteidigung plädierte im Falle eines angenommenen Tötungsvorsatzes auf eine Verurteilung wegen versuchten Totschlags und forderte eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren. Sollte jedoch nur gefährliche Körperverletzung vorliegen, sah die Verteidigung eine Strafe von drei Jahren als angemessen an. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig; gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Woche Revision eingelegt werden.
Weitere Vorwürfe eingestellt
Im Zuge der Verhandlung wurden weitere Vorwürfe vorläufig eingestellt, da die dafür zu erwartende Strafe angesichts der aktuellen Verurteilung nicht ins Gewicht gefallen wäre. Die Staatsanwaltschaft hatte dem Angeklagten vorgeworfen, am 24. Dezember 2022 seine damalige Partnerin während eines Streits eingeschlossen, ihr das Handy weggenommen und sie an der Flucht gehindert zu haben. Die Frau erlitt dabei ein Schleudertrauma sowie Hämatome und leidet seither unter Panikattacken und Schlafstörungen.
Mit der heutigen Entscheidung geht ein aufsehenerregender Fall in Flensburg zu Ende.
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