Schleswig-Holstein – Am Dienstag, 10. Februar 2026, wird es auf vielen Straßen im Norden ungemütlich – und das nicht nur wegen des Wetters. Der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (LBV.SH) hat erneut einen Streik im Winterdienst angekündigt. Auf Landes- und Bundesstraßen sowie auf Kreisstraßen ist deshalb mit Einschränkungen zu rechnen.
Brisant ist der Zeitpunkt: Zwar wird nach aktuellem Stand kein Schneefall erwartet, jedoch Regen bei Temperaturen knapp über dem Gefrierpunkt. Weil der Boden in vielen Regionen noch gefroren ist, kann die Nässe örtlich zu Blitzeis führen – insbesondere in den frühen Morgenstunden.
Wiederholte Streiks im Winterdienst
Bereits am 5., 20. Januar und 05. Februar war es im „echten Norden“ zu Arbeitsniederlegungen im Winterdienst gekommen.
Um die Auswirkungen für die Verkehrsteilnehmenden abzumildern, sollen die Straßenmeistereien bezirksübergreifend zusammenarbeiten und sich gegenseitig unterstützen. Vorrang hat dabei die Beseitigung akuter Gefahrenstellen, etwa auf viel befahrenen Hauptachsen oder an bekannten Problemstellen.
Notdienst, Fremdfirmen – aber kein voller Ersatz
Ganz ohne Winterdienst bleibt Schleswig-Holstein am Dienstag nicht: Der Landesbetrieb hat mit der Gewerkschaft ver.di eine Notdienstvereinbarung getroffen. Außerdem sollen die Ausfälle der streikenden Mitarbeitenden in den 22 Straßenmeistereien so weit wie möglich durch bereits beauftragte Fremdfirmen kompensiert werden.
Dennoch warnt der LBV.SH, dass der Winterdienst je nach Witterung nicht überall im gewohnten Umfang gewährleistet werden kann. Gerade auf weniger frequentierten Strecken sowie in ländlichen Regionen könnten Räum- und Streueinsätze später oder nur eingeschränkt erfolgen.
Worauf sich Autofahrer einstellen müssen
Für alle, die am Dienstag unterwegs sind, gilt daher: besondere Vorsicht. Trotz Temperaturen leicht über null Grad ist in den frühen Morgenstunden und in der Nacht Glätte auf den Fahrbahnen nicht ausgeschlossen – etwa auf Brücken, in Senken oder auf schattigen Abschnitten.
Verkehrsteilnehmende sollten:
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ihre Fahrweise unbedingt den Straßenverhältnissen anpassen,
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mehr Zeit für den Weg zur Arbeit, zur Schule oder zu Terminen einplanen,
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größeren Abstand halten und abrupte Brems- oder Lenkmanöver vermeiden,
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damit rechnen, dass nicht alle Straßen gestreut oder geräumt sind.
Der Landesbetrieb betont, man werde mit allen verfügbaren Kräften im Einsatz sein, um die Straßen so sicher wie möglich zu halten. Gleichwohl könne es streikbedingt zu Einschränkungen im Straßenbetriebs- und Winterdienst kommen.
Zwischen Sicherheit und Streikrecht
Der LBV.SH verweist zugleich auf das in Deutschland verfassungsrechtlich geschützte Streikrecht. Dieses sei ein hohes Gut, das man ausdrücklich respektiere. Die Herausforderung bestehe nun darin, den legitimen Protest der Beschäftigten mit der Verkehrssicherheit in Einklang zu bringen.