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Vorsicht Glatteis - Was ist bei Glatteis zu beachten

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- Archivbild - Foto: Flensburger-Stadtanzeiger.de

Abstand: Werden Straßen plötzlich glatt, ist es zunächst wichtig, den Abstand zu den anderen Verkehrsteilnehmern zu vergrößern. Dazu aber auf keinen Fall hektisch bremsen, sondern langsam vom Gas gehen und maßvoll das Bremspedal treten.

Steuern: Heftige Lenkbewegungen und zu starkes Beschleunigen vergrößern die Rutschgefahr. Auch zu starkes Bremsen und hohe Geschwindigkeiten unbedingt vermeiden. Vor Kurven auf jeden Fall die Geschwindigkeit reduzieren und gleichmäßig hinein und wieder hinaus lenken. Maß halten gilt auch für die Geschwindigkeit: In der Kurve das Tempo konstant halten. Verlieren die Vorderräder trotzdem die Haftung, vorsichtig vom Gas gehen oder, wenn nötig, ganz leicht bremsen, damit die Reifen schnellstmöglich wieder haften. Ohne ABS wichtig: Niemals die Räder blockieren lassen! Droht das Fahrzeugheck auszubrechen, kann leichtes Gasgeben einen Fronttriebler wieder in die Spur bringen. Beim Heckantrieb muss man vorsichtig leicht vom Gas gehen oder auskuppeln. Für beide gilt: Keinesfalls Bremsen, wenn der Dreher droht.

Bremsen: Bei Glätte ist der Bremsweg lang. Am besten verzögert man die Fahrt, wenn neben der Bremse zusätzlich die Motorbremse eingesetzt wird. Bei der Motorbremse auch daran denken, ob man ein front- oder heckgetriebenes Fahrzeug lenkt. Die meisten Fahrzeuge sind heute mit ABS ausgerüstet, das Blockieren automatisch verhindert. Gerät der Wagen mit ABS trotzdem ins Rutschen: Weiter bremsen, bis die Reifen wieder Haftung aufbauen. Ohne ABS wichtig: Beim Bremsen niemals die Räder blockieren lassen!

Wählen: Bei plötzlichem Schneefall oder Glätte immer daran denken: Autobahnen und Hauptverbindungsstraßen werden zuerst geräumt. Deshalb immer auf den großen Straßen bleiben und Nebenstrecken meiden, raten die TÜV SÜD-Experten.

Was ist, wenn es doch zu einem Unfall gekommen ist

Als Erstes vergewissern Sie sich, dass weder Sie noch andere Personen verletzt sind. Sind Personen verletzt, treten größere Mengen Kraftstoff aus oder bemerken Sie eine Rauchentwicklung an den Unfallfahrzeugen, setzen Sie unbedingt und unverzüglich den Notruf über 112 ab. Sie werden als Erstes von dem Disponenten der Rettungsleitstelle befragt, wo Sie sich befinden, damit die Rettungskräfte auch bei einem eventuellen Abbruch des Telefonats wissen, wo Sie sich befinden. Danach werden Sie nach weiteren Kriterien befragt. Bleiben Sie in jedem Fall ruhig, es wird Ihnen bereits geholfen, während Sie mit dem Disponenten des Notrufs telefonieren. Schon während des Gesprächs alarmiert dieser die passenden Rettungskräfte und schickt diese zu Ihnen.

Wer zahlt bei einem unverschuldeten Unfall?

Im Winter kommt es besonders bei Glatteis vermehrt zu Verkehrsunfällen. Selbst wer nicht Unfallverursacher ist sondern Geschädigter, wird in der Regel in die Schadensregulierung mit einbezogen. Begründung des Oberlandesgerichts Nürnberg: Jeder Autofahrer muss sich bei Glatteis darauf einstellen, dass sich schon geringste Fahrfehler anderer Verkehrsteilnehmer gravierend auswirken können. Deshalb sollte laut OLG Frankfurt jeder seine Fahrweise dementsprechend anpassen und notfalls Schrittgeschwindigkeit fahren. Aus diesem Grund trifft auch den Geschädigten häufig eine Mitschuld.

Sie haben das Recht auf einen Anwalt

Die Haftpflichtversicherung des Unfallschuldigen muss für Ihren Anwalt aufkommen. Dies gilt auch bei geringen Schäden oder wenn aufgrund der Haftungslage kaum mit Schwierigkeiten zu rechnen ist.

Schäden am eingen Auto zahlt die Kaskoversicherung

Die Vollkasko-Versicherung zahlt nicht nur bei selbstverschuldeten Unfällen die Schäden am eigenen Fahrzeug, sondern auch dann, wenn der Unfallgegner nicht zu ermitteln ist. Häufig lehnen Versicherungen ihre Zahlung allerdings ab und berufen sich dabei auf eine den Witterungsverhältnissen unangepasste Fahrweise des Fahrers. Wir empfehlen Ihnen, in diesem Fall unbedingt einen Rechtsanwalt zu kontaktieren und gegebenenfalls auf das Unfallprotokoll zu verweisen, das von der Polizei aufgenommen wurde.

Tüv Süd & Nord

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