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Von Sportplatz bis Kosmetik: Mikroplastik in der EU künftig verboten

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Das Verbot für Mikroperlen und losen Glitter tritt in kürzester Zeit - in nur 20 Tagen - in Kraft - Foto: KI-PS

BRÜSSEL - Die Europäische Union hat eine Initiative gestartet, die den Verkauf von Mikroplastik in verschiedenen Sektoren schrittweise einschränkt. Nach neuesten Richtlinien der EU-Kommission wird nicht nur der Verkauf von reinem Mikroplastik, sondern auch von Produkten, die Mikroplastik enthalten und bei ihrer Benutzung freisetzen, untersagt.

Zu den betroffenen Produkten zählen Granulate auf Sportplätzen, diverse Kosmetika wie Peelings und Glitter, Spielzeuge sowie Pflanzenschutzmittel. Während das Verbot für Mikroperlen und losen Glitter in kürzester Zeit - in nur 20 Tagen - in Kraft tritt, wird es bei anderen Produkten schrittweise in den nächsten Jahren eingeführt.

Mikroplastik besteht aus synthetischen Polymeren, die eine Größe von unter fünf Millimetern haben und nur schwer abgebaut werden können. Diese Partikel können sich in Tieren ansammeln, darunter Fische und Schalentiere, und schließlich auch in unsere Nahrungskette gelangen. Durch die neuesten Vorschriften wird erwartet, dass die Freisetzung von bis zu einer halben Million Tonnen Mikroplastik in die Umwelt verhindert wird.

Ein besonderes Augenmerk liegt auf Granulaten auf Kunstrasen und anderen Sportplätzen. Laut der Kommission stellt dies die größte Quelle der Mikroplastik-Freisetzung dar. Diesem Bereich wird jedoch eine längere Übergangszeit von acht Jahren eingeräumt, damit sich die Betreiber auf alternative Materialien umstellen können.

Einige Ausnahmen wurden jedoch berücksichtigt. Produkte, die in industriellen Einrichtungen genutzt werden oder bei der Nutzung kein Mikroplastik freisetzen, sind vom Verbot ausgenommen. Doch die Produzenten dieser Produkte sind angehalten, klare Anweisungen für den Umgang und die Entsorgung zu geben, um die Mikroplastik-Freisetzung zu minimieren. Bestimmte Medikamente sowie Lebens- und Futtermittel wurden ebenfalls ausgenommen.

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