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Volksverhetzungs-Vorwurf nach judenfeindlichem Aushang in Flensburg – Anklage erhoben

 |  von Thomsen / Foerde.news

Ob das Amtsgericht Flensburg die Anklage zulässt und ein Hauptverfahren eröffnet, ist derzeit noch offen - Archivfoto: Thomsen

Flensburg – Nach dem Aufsehen erregenden Aushang in einem Flensburger Ladengeschäft, der am 17. September 2025 öffentlich sichtbar den Satz „Juden haben hier Hausverbot!!!“ zeigte, hat die Staatsanwaltschaft Flensburg Anklage gegen den Ladeninhaber erhoben. Wie die Behörde am Dienstag mitteilte, lautet der Vorwurf auf Volksverhetzung gemäß § 130 StGB.

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Nach Abschluss der Ermittlungen wirft die Staatsanwaltschaft dem Beschuldigten vor, durch den Aushang in einer Weise, die geeignet sei, den öffentlichen Frieden zu stören, Hass gegen in Deutschland lebende Jüdinnen und Juden geschürt und ihre Menschenwürde herabgewürdigt zu haben.

Der Mann hatte laut Ermittlungen eingeräumt, das Plakat für rund vier Stunden in seinem Geschäft angebracht zu haben – bis zum Eintreffen der Polizei. Zur Rechtfertigung gab er an, er habe alle ihm bekannten jüdischen Personen wegen ihrer Haltung zum Gaza-Krieg vom Zutritt ausgeschlossen. Erst nachträglich habe er erkannt, dass er zwischen verschiedenen Meinungen innerhalb der jüdischen Gemeinschaft hätte differenzieren müssen.

Ob das Amtsgericht Flensburg die Anklage zulässt und ein Hauptverfahren eröffnet, ist derzeit noch offen. Es gilt weiterhin die Unschuldsvermutung.