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Verwirrung um Corona Tests bei Ein- und Ausreise nach Dänemark

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Schleswig-Holstein/ Dänemark - Komplizierte Regeln für die Ein- und Ausreise nach Dänemark und Schleswig-Holstein - Fotomontage: Thomsen

Wie wir von Förde.news vergangene Woche berichtet haben, sind die Test-Regelungen zur Einreise nach Dänemark und zur Rückreise nach Deutschland gelockert worden. Wir fassen die neuen Regelungen nochmal zusammen:

Einreise nach Dänemark

Für die Einreise von Personen mit Hauptwohnsitz Schleswig-Holstein entfällt die Quarantäne, es muss aber ein negativer Test vorliegen, der nicht älter als 72 Stunden (3 Tage) sein darf. Akzeptiert werden sowohl Schnelltest- als auch PCR-Testergebnisse einer Teststation. Selbsttest werden nicht akzeptiert. Ein triftiger Einreisegrund muss nicht mehr vorliegen.

Einreise nach Schleswig-Holstein

Für die Einreise von Grenzpendlern/Grenzgängern ist, solange Dänemark kein Hochinzidenzgebiet ist, kein Testnachweis erforderlich ist.

Für alle Nicht-Grenzpendler gelten die Bundeseinheitlichen Regelungen zur Einreise nach Deutschland. Demnach entfällt für Genesene und Geimpfte die Quarantäne- und Testpflicht komplett. Auch Nicht-Geimpfte können die 10-tägige Quarantänepflicht vermeiden, wenn sie belegen können, dass sie frisch getestet sind.

Damit reagierte das Land Schleswig-Holstein auch auf die Aufhebung der Einreisebeschränkungen für Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteiner nach Dänemark

Tourismusreisen nach Schleswig-Holstein

Nach langem Warten ist es ab Montag wieder soweit – in Schleswig-Holstein beginnt die Tourismussaison. Dabei gelten jedoch strenge Test-, Hygiene- und Abstandsregeln. Eine Regelung hat die Landesregierung kurzfristig in ihrer Corona-Bekämpfungsverordnung angepasst. Das verkündete heute (15. Mai) Wirtschafts- und Tourismusminister Dr. Bernd Buchholz. „Ab Montag gilt, dass der Test, der vor Reiseantritt gemacht werden muss, maximal 48 Stunden alt sein darf – egal ob Antigen-Schnelltest oder PCR-Test.“

Zunächst war vorgesehen, dass gemäß der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahme-Verordnung des Bundes der Antigen-Schnelltest nur maximal 24 Stunden alt sein darf. „Die große Mehrheit wird einen Schnelltest als Testnachweis nutzen. Wenn die Frist nur 24 Stunden beträgt, ist hier eine Beherbergung bei längeren Anreisen kaum möglich. Die Testzentren haben schließlich nicht rund um die Uhr auf“, sagte Buchholz. Diese Frist werde daher abweichend von der Bundesregelung nur für diesen Fall verlängert.

Vor Ort müssen sich die Gäste spätestens alle 72 Stunden erneut testen lassen. Die Frist läuft ab dem ersten Test zuhause und nicht erst ab Ankunft am Urlaubsort. „Wir haben in unseren Modellprojekten gesehen, dass sicherer Urlaub mit regelmäßigen Testintervallen möglich ist. Es hat sich gezeigt, dass Tourismus kein Infektionstreiber ist“, so der Minister. Wegen der vergleichsweise niedrigen Inzidenz in Schleswig-Holstein sei es nur folgerichtig, jetzt im ganzen Land wieder Urlaub zuzulassen. „Das geht aber nur, wenn sich alle an die Regeln halten. Die Pandemie ist noch nicht vorbei. Die Kontaktbeschränkungen und Abstands- und Hygieneregeln gelten weiterhin und Verstöße werden geahndet“, betonte Buchholz.

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