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Versuchter Totschlag in Rendsburg: Jugendlicher vor Gericht

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Der Angeklagte hat dem Opfer mit einem mitgeführten Messer in die linke Außenseite des Brustkorbs gestochen - Symbolfoto: Thomsen

Flensburg / Rendsburg – Vor dem Landgericht Flensburg hat gestern der Prozess gegen einen Jugendlichen begonnen, dem die Staatsanwaltschaft versuchten Totschlag, versuchte schwere räuberische Erpressung und räuberische Erpressung vorwirft.

„Die Anklage bezieht sich auf zwei Vorfälle,“ erklärte der Pressesprecher des Landgerichts, Dr. Stefan Wolf. „Der schwerwiegendste davon ereignete sich am 1. September 2023 gegen 21:15 Uhr in Rendsburg.“ Laut Anklage hielt sich der Angeklagte an diesem Abend gemeinsam mit einem weiteren, strafrechtlich gesondert verfolgten Jugendlichen am Stadtsee in der Nähe des Landestheaters auf. Sie trafen auf einen Mann, dem sie Marihuana für fünf Euro verkauften. Als dieser Interesse an mehr Marihuana zeigte, gingen sie gemeinsam in ein nahegelegenes Parkhaus.

„Dort forderte der gesondert Verfolgte das Geld des Mannes,“ so Wolf weiter. „Als der Mann sich weigerte, das Geld herauszugeben, floh der gesondert Verfolgte. Der Angeklagte stach dann unvermittelt mit einem Messer in die linke Außenseite des Brustkorbs des Mannes.“ Der Verletzte wurde lebensgefährlich verletzt im Parkhaus zurückgelassen und ist als Nebenkläger am Verfahren beteiligt.

Ein weiterer Vorfall, so Wolf, ereignete sich am 28. Februar 2023 gegen 18:00 Uhr in einem Ort im Bezirk des Landgerichts Flensburg. „Der Angeklagte und ein weiterer gesondert strafrechtlich Verfolgter sprachen zwei Zeugen mit den Worten ‚Taschenkontrolle‘ an. Während einer der Zeugen kein Geld bei sich hatte, nahmen sie dem anderen einen 5-Euro-Schein ab,“ schilderte Wolf. Dabei hielt der Angeklagte den Zeugen fest, während der Komplize dessen Hand aufdrückte und das Geld an sich nahm.

Die Staatsanwaltschaft erhob Anklage vor der Großen Jugendkammer des Landgerichts Flensburg, da der Angeklagte zur Tatzeit im Bezirk des Landgerichts wohnte. Nach seiner vorläufigen Festnahme am 8. November 2023 wurde der Angeklagte jugendgerichtlich untergebracht. „Gemäß dem Jugendgerichtsgesetz kann bei vorliegenden Voraussetzungen, unter denen ein Haftbefehl erlassen werden kann, auch eine einstweilige Unterbringung in einem Jugendheim angeordnet werden,“ erklärte Wolf.

Die Verhandlung wird an den folgenden Tagen fortgesetzt: 27., 29., 31. Mai, 4., 6., 7., 10., 12. und 19. Juni 2024.

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