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Verstärkte Kontrollen des Taxi- und Mietwagenverkehrs in Nordfriesland und Flensburg

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Anhand von Checklisten wurde die ordnungsgemäße Ausrüstung der Fahrzeuge, sowie der Fahrer kontrolliert - Foto: Foto von Skitterphoto von Pexels

Flensburg/Nordfriesland  - Von November 2019 bis Januar 2020 wurden vom PABR Nord, Fachdienst Husum, in drei vorgeplanten Einsätzen stichprobenartig Taxis und Mietwagen in den Bereichen Nordfriesland und der Stadt Flensburg kontrolliert.

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Anhand von Checklisten wurde die ordnungsgemäße Ausrüstung der Fahrzeuge kontrolliert. Hier sind von den Fahrern und Haltern der Fahrzeuge bis zu 18 Ausrüstungspunkte zu beachten. Beispielsweise das Mitführen eines gültigen Personenbeförderungsscheines, der gültigen Taxi-Ordnung des Einsatzgebietes, den Auszug aus der Genehmigungsurkunde für das Fahrzeug, Hinweisschilder für das Rauchverbot und den verantwortlichen Unternehmer, das Vorhandensein von unbeschädigten Eich-/Prüfsiegeln auf einem beleuchteten und gut lesbaren Taxameter/Wegstreckenzähler usw.

Selbstverständlich wurden auch die Fahrzeugführer u.a. im Hinblick auf Fahrtüchtigkeit und den Besitz der erforderlichen Fahr- und Personenbeförderungsberechtigungen überprüft.


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Insgesamt konnte festgestellt werden, dass sich der größte Teil der ca. 35 kontrollierten Taxis und Mietwagen in einem gut bis sehr gut ausgestatteten und verkehrssicheren Zustand befand. Es wurden in der Regel nur kleinere Verstöße festgestellt. Die Fahrer/Unternehmer sicherten teilweise schon vor Ort zu, die festgestellten Mängel umgehend zu beheben.

Auch bei den überprüften Fahrzeugführerinnen und Fahrzeugführern gab es -bis auf zwei Ausnahmen- keinerlei Beanstandungen. Die Kontrollaktionen wurden ausnahmslos freundlich und kooperativ angenommen.

Bilanz der Kontrollen:


1 Ordnungswidrigkeitenanzeige wegen des Fahrens unter dem Einfluss von Drogen (ohne Fahrgäste)

1x Untersagung der Weiterfahrt, da der Personenbeförderungsschein abgelaufen war

1x Untersagung der Weiterfahrt, da für den Pkw keine Genehmigung für den Betrieb als Taxi vorlag

17x war kein Hinweisschild auf das Rauchverbot im Taxi angebracht

9x fehlte die Taxi-Verordnung des Zulassungsbezirkes

9x fehlte das (gut sichtbar angebrachte) Unternehmerschild im Taxi

5x wussten die Fahrer nicht, wo sich der Alarmknopf befand

3x fehlten Warndreieck oder Warnweste oder Verbandskasten

3x fehlte die Ordnungsnummer am Heck des Fahrzeugs

1x wurde der Personenbeförderungsschein nicht mitgeführt

1x fehlte der Eintrag TAXI im Fahrzeugschein

1x wurde der sogenannte "Schichtzettel" nicht ordnungsgemäß geführt

1x wurde der Auszug aus der Genehmigungsurkunde nicht mitgeführt

 

In Zusammenarbeit mit weiteren zuständigen Behörden (Verkehrsämter, Zoll und Bundespolizei) wird es 2020 weitere Kontrollen geben, um zusätzlich auch noch andere relevante Bereiche wie z.B. Schwarzarbeit, Sozialversicherungsbetrug etc. überprüfen zu können.

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Anhand von Checklisten wurde die ordnungsgemäße Ausrüstung der Fahrzeuge kontrolliert. Hier sind von den Fahrern und Haltern der Fahrzeuge bis zu 18 Ausrüstungspunkte zu beachten. Beispielsweise das Mitführen eines gültigen Personenbeförderungsscheines, der gültigen Taxi-Ordnung des Einsatzgebietes, den Auszug aus der Genehmigungsurkunde für das Fahrzeug, Hinweisschilder für das Rauchverbot und den verantwortlichen Unternehmer, das Vorhandensein von unbeschädigten Eich-/Prüfsiegeln auf einem beleuchteten und gut lesbaren Taxameter/Wegstreckenzähler usw.

Selbstverständlich wurden auch die Fahrzeugführer u.a. im Hinblick auf Fahrtüchtigkeit und den Besitz der erforderlichen Fahr- und Personenbeförderungsberechtigungen überprüft.


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Auch bei den überprüften Fahrzeugführerinnen und Fahrzeugführern gab es -bis auf zwei Ausnahmen- keinerlei Beanstandungen. Die Kontrollaktionen wurden ausnahmslos freundlich und kooperativ angenommen.

Bilanz der Kontrollen:


1 Ordnungswidrigkeitenanzeige wegen des Fahrens unter dem Einfluss von Drogen (ohne Fahrgäste)

1x Untersagung der Weiterfahrt, da der Personenbeförderungsschein abgelaufen war

1x Untersagung der Weiterfahrt, da für den Pkw keine Genehmigung für den Betrieb als Taxi vorlag

17x war kein Hinweisschild auf das Rauchverbot im Taxi angebracht

9x fehlte die Taxi-Verordnung des Zulassungsbezirkes

9x fehlte das (gut sichtbar angebrachte) Unternehmerschild im Taxi

5x wussten die Fahrer nicht, wo sich der Alarmknopf befand

3x fehlten Warndreieck oder Warnweste oder Verbandskasten

3x fehlte die Ordnungsnummer am Heck des Fahrzeugs

1x wurde der Personenbeförderungsschein nicht mitgeführt

1x fehlte der Eintrag TAXI im Fahrzeugschein

1x wurde der sogenannte "Schichtzettel" nicht ordnungsgemäß geführt

1x wurde der Auszug aus der Genehmigungsurkunde nicht mitgeführt

 

In Zusammenarbeit mit weiteren zuständigen Behörden (Verkehrsämter, Zoll und Bundespolizei) wird es 2020 weitere Kontrollen geben, um zusätzlich auch noch andere relevante Bereiche wie z.B. Schwarzarbeit, Sozialversicherungsbetrug etc. überprüfen zu können.

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