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Verkehrspolitischer Dauerstreit – Rathausstraße bleibt auch nach Baustellenende gesperrt

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Obwohl die Sperrung mit einer erhöhten Verkehrssicherheit begründet wurde, kam es Ende 2024 und Anfang 2025 zu zwei schweren Verkehrsunfällen - Fotos: Thomsen

Flensburg Die Rathausstraße in Flensburg bleibt ein Symbol ungelöster verkehrspolitischer Zielkonflikte. Obwohl die im Februar 2025 eingerichtete Sperrung aufgrund eines Bruchs der Fernwärmeleitung deutlich vor dem geplanten Termin am 30. Juni beendet wurde, bleibt die Straße weiterhin für den Individualverkehr gesperrt. Und das – trotz eines anderslautenden Urteils des Verwaltungsgerichts Schleswig.

Bereits vor dem jüngsten Bauereignis war die Rathausstraße Gegenstand intensiver juristischer und politischer Auseinandersetzungen. Im Oktober 2021 hatte die Stadt Flensburg im Rahmen eines Maßnahmenpakets zur Verbesserung der Verkehrssicherheit rund um die ZOB-Kreuzung die Durchfahrt stark eingeschränkt. Die Maßnahme umfasste unter anderem die Reduktion des Verkehrs auf Busse, Taxis, Anlieger und Radfahrende, die Umkehrung von Fahrtrichtungen sowie den Rückbau von Lichtsignalanlagen.

Obwohl die Sperrung mit einer erhöhten Verkehrssicherheit begründet wurde, kam es Ende 2024 und Anfang 2025 zu zwei schweren Verkehrsunfällen. Im Dezember 2024 erlitt ein erst 16-jähriger Radfahrer lebensgefährliche Verletzungen, im Februar 2025 kollidierte im Kreuzungsbereich nahe der Polizeiwache ein Linienbus mit einem Fahrzeug, fünf Personen wurden dabei leicht verletzt.

Das Verwaltungsgericht Schleswig hatte bereits in einem ersten Beschluss angemerkt, dass die von der Stadt Flensburg vorgebrachten Sicherheitsbedenken nicht durch die Faktenlage gedeckt seien. Die Richter verwiesen auf die Unfalldokumentation der Polizeidirektion Flensburg, nach der es im Zeitraum von 2017 bis 2021 im Bereich Rathausstraße sowie den angrenzenden Einmündungen Nordergraben/Südergraben und Norderhofenden/Süderhofenden zu insgesamt 18 Verkehrsunfällen gekommen sei. Diese Zahlen belegten jedoch keine signifikant erhöhte Unfallhäufigkeit, so das Gericht.

Gleichwohl hat die Stadt gegen das Urteil Berufung beim Oberverwaltungsgericht eingelegt – mit aufschiebender Wirkung. Das bedeutet: Die bisherige Regelung bleibt bis zur endgültigen Entscheidung in Kraft. Stadtsprecher Clemens Teschendorf erklärte auf Nachfrage von Förde.news, man sei keineswegs untätig. Insbesondere der Zustand des Nordergrabens, dessen marodes Pflaster durch den schweren Busverkehr gezeichnet sei, werde derzeit städtebaulich überdacht. Erste Entwürfe sollen noch vor der Sommerpause gesammelt und danach in den zuständigen Gremien beraten werden.

Die Rathausstraße bleibt derweil gesperrt – und das Thema auf der verkehrspolitischen Agenda der Stadt Flensburg. Seit nunmehr dreieinhalb Jahren zieht sich der Streit durch Gerichte, Ausschüsse und die Öffentlichkeit – ein Ende ist nicht in Sicht.

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