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Verkehrsbehinderungen auf der B 199: Fahrbahnerneuerung bis September 2025

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Über einen Zeitraum von mehr als vier Monaten kann es im Bereich des Einkaufszentrums zu erheblichen Verkehrsbehinderungen kommen. - Fotos: Thomsen

Flensburg – Der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (LBV.SH) beginnt am 12. Mai 2025 mit der umfassenden Fahrbahnerneuerung der stark beschädigten Bundesstraße 199 in Flensburg. Die Bauarbeiten erstrecken sich vom Autobahnanschluss A7 Flensburg/Harrislee bis zur Kreuzung Westerallee/Lilienthalstraße, wo sich das bekannte Einkaufszentrum befindet. „Wir sind bestrebt, die Verkehrsbehinderungen so gering wie möglich zu halten“, erklärte ein Sprecher des LBV.SH. „Deshalb bleibt die Kreuzung während der gesamten Bauzeit ohne Einschränkungen befahrbar.“ Aufgrund der Sanierungsarbeiten gilt im Baustellenbereich eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h.

Der Sanierungszeitraum ist bis zum 26. September 2025 angesetzt, wobei die Arbeiten witterungsabhängig sind. „Sollte es zu wetterbedingten Verzögerungen kommen, werden wir rechtzeitig informieren“, betonte der LBV.SH-Sprecher.

Um den Verkehr so flüssig wie möglich zu gestalten, ist das Bauvorhaben in mehrere Phasen unterteilt. „In der ersten Bauphase, die bis zum 31. Mai 2025 dauert, wird der Verkehr in beide Richtungen auf jeweils eine Fahrspur reduziert“, erläuterte der Sprecher. In diesem Abschnitt werden zunächst die Schutzplanken im Mittelstreifen entfernt, bevor Erdarbeiten beginnen.

Der LBV.SH betont, dass die Verkehrsführung in enger Abstimmung mit der Polizei, der Verkehrsbehörde, dem Kreis, den betroffenen Gemeinden und dem Buslinienbetreiber festgelegt wurde. „Wir bitten alle Verkehrsteilnehmer, den ausgeschilderten Umleitungen zu folgen und sich rücksichtsvoll zu verhalten, um die Sicherheit der Bauarbeiter zu gewährleisten“, appellierte der Sprecher.

Die Gesamtkosten für das Bauprojekt belaufen sich auf rund viereinhalb Millionen Euro und werden vollständig vom Bund getragen. Über den Fortschritt der Arbeiten und mögliche Änderungen informiert der LBV.SH fortlaufend.

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