Anzeige
Fricke Top Slider
- Nachrichten -
Folge uns auf Instagram und Facebook
->>> Für Förde.news zahl ich freiwillig!!! <<<-

U18-Ferienjobber in Flensburg nicht länger mit unter 12-Euro-Lohn abspeisen

von

Ferienjobs mit „Lohn-Schieflage“: Wer mit 17 in den Ferien kellnert, der ist genau ein Jahr zu jung für den gesetzlichen Mindestlohn. - Foto: NGG / Tobias Seifert

Flensburg - Jugendliche sind keine „Beschäftigten zweiter Klasse“: Wer in Flensburg in Hotels, Biergärten, Restaurants oder anderen Betrieben in den Ferien jobbt, soll künftig wenigstens den gesetzlichen Mindestlohn verdienen. „Bislang können Betriebe Jugendliche unter 18 Jahren auch für weniger als 12 Euro beschäftigen. Mit dieser Ausnahme beim gesetzlichen Mindestlohn muss Schluss sein – in der Gastronomie genauso wie in allen anderen Branchen. Dass im Moment eine Art ‚Alters-Lohn-Diskriminierung‘ für Unter-18-Jährige überhaupt möglich ist, ist schon ein Unding“, sagt der Geschäftsführer der NGG-Region Schleswig-Holstein Nord, Philipp Thom.

Die Gewerkschaft sträubt sich gegen eine „vom Geburtsdatum diktierte Unterbezahlung“: „Es sollte eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein, dass Beschäftigte, die exakt die gleiche Arbeit machen, auch gleich bezahlt werden – egal, ob sie über oder unter 18 Jahre alt sind. Auch ein 17-jähriger Schüler, der in den Ferien beispielsweise als Sommerverstärkung im Restaurant kellnert, sollte dem Chef mindestens 12 Euro pro Stunde wert sein“, so Thom.

Es sei ungerecht, wenn für jugendliche Ferienjobber aufgrund ihres Alters der gesetzliche Mindestlohn nicht gelte, zumal viele von ihnen auf Geld angewiesen seien. Angesichts der Personalknappheit gerade in der Gastro-Branche könnten jugendliche Ferienjobber für viele Betriebe sogar eine wichtige Arbeitsunterstützung auf Zeit sein – allerdings nicht zu Niedriglöhnen unter 12 Euro, so die NGG Schleswig-Holstein Nord.

Philipp Thom hofft, dass der „Ferienjobber-Sommer 23“ die letzte Saison war, in der die Unter-18-Jährigen in Flensburg keinen Anspruch auf den Mindestlohn haben. Das Thema sei mittlerweile in der Bundespolitik angekommen. Der Geschäftsführer der NGG-Region verweist hierzu auf Äußerungen des Generalsekretärs der SPD, Kevin Kühnert, der ebenfalls eine Abschaffung der Ausnahme beim gesetzlichen Mindestlohn für Ferienjobber gefordert hat.

Im Fokus der Kritik der NGG, auf deren Initiative die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns im Jahr 2015 mit zurückgeht, steht allerdings nicht nur die U-18-Ausnahme, sondern auch die vor kurzem beschlossene Erhöhung der gesetzlichen Lohnuntergrenze. Thom: „Dass der Mindestlohn zum 1. Januar 2024 lediglich auf 12,41 Euro und 2025 auf 12,82 Euro angehoben werden soll, geht völlig an der Lebensrealität von Millionen von Menschen vorbei und passt angesichts der hohen Inflation überhaupt nicht in die Welt.“

Unterstütze auch du Förde.news – damit die Nachrichten weiterhin kostenlos bleiben können.

Förde.news bietet seit 2018 Jahren seriösen Lokaljournalismus kostenfrei an, finanziert durch Werbung. Wir verzichten auf ein Abomodell, um allen, auch finanziell schwächeren Personen, Zugang zu ermöglichen. Die Finanzierung allein durch Werbung reicht jedoch nicht aus, um die Kosten zu decken. Deshalb bittet Förde.news seine Leser und Leserinnen um Unterstützung durch das freiwillige Solidaritätszahlungsmodell „Förde.news - Zahl ich“, um qualitativ hochwertigen Journalismus weiterhin bieten zu können. Mehr Informationen dazu auf ->>> Für Förde.news zahl ich freiwillig!!! <<<-

Zurück