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Testpflicht für Grenzpendler und Einreisequarantäne aufgehoben

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Deutschland - Die Verordnung tritt am 13. Mai 2021 in Kraft - Archivfoto: Thomsen

Die Bundesregierung hat am 12. Mai die Coronavirus-Einreiseverordnung – (CoronaEinreiseV) beschlossen. Die Verordnung tritt am 13. Mai 2021 in Kraft. Die dort geregelten Einreisebestimmungen inklusive Quarantäne- und Testpflichten sowie Ausnahmeregelungen entfalten auch in Schleswig-Holstein unmittelbare Wirkung und ersetzen damit die bisher gültige Landesverordnung zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende zur Bekämpfung des Coronavirus des Landes Schleswig-Holstein. Die Bestimmungen der Quarantäneverordnung des Landes finden deshalb keine Anwendung mehr. Die Landesverordnung wird mit Inkrafttreten der Bundesverordnung aufgehoben.

Ebenfalls wird am 12. Mai der Erlass „Erlass von Allgemeinverfügungen für die Test- und Nachweispflicht für Grenzpendler und Grenzgänger“ zu zusätzlichen Maßnahmen (Testerfordernisse) für den Grenzverkehr zwischen Schleswig-Holstein und Dänemark aufgehoben. Grenzpendler/Grenzgänger müssen daher bei Einreise aus Dänemark nach Deutschland über keinen Testnachweis mehr verfügen – zumindest solange Dänemark nicht Hochinzidenz- oder Virusvariantengebiet ist. Damit reagiert das Land Schleswig-Holstein auch auf die Aufhebung der Einreisebeschränkungen für Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteiner nach Dänemark.(Förde.news berichtete hier darüber: Dänemark lockert Einreiseregeln: Schleswig-Holsteiner dürfen wieder ohne Quarantäne ins Königreich)

Bestimmungen zur Absonderung nach Einreise („Einreisequarantäne“) werden fortan bundeseinheitlich als zwingend vorrangiges Bundesrecht in der CoronaEinreiseV vorgegeben:

  1. Festsetzung allgemeiner bundeseinheitlicher Vorgaben zu Absonderungspflichten für Einreisende nach Aufenthalt in einem Risikogebiet;
  2. Die Einführung von Erleichterungen und Ausnahmen für Geimpfte und Genesene im Kontext der Einreisebestimmungen;
  3. Regelungen zum Beförderungsverbot aus Virusvariantengebieten.
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