Tempo 20 und Tempo 30 in der Rathausstraße und dem Nordergraben

Die weitere Umsetzung der Geschwindigkeitsreduzierung zum Schutz der Anwohner*innen vor Lärm beginnt in den kommenden Monaten, genauso wie die Prüfung und evtl. der Einbau von lärmminderndem Asphalt - Foto: Förde.news

Nachdem die Ratsversammlung den aktuellen Lärmaktionsplan im Dezember mit großer Mehrheit beschlossen hat, folgen nun die ersten Umsetzungsschritte. Im Nordergraben wird eine Tempo-30-Zone, in der Rathausstraße ein verkehrsberuhigter Geschäftsbereich (Tempo-20-Zone) angeordnet. Die genannten Straßen werden im Lärmaktionsplan mit erster Priorität aufgrund der hohen Verkehrslärm-Betroffenheit aufgeführt, in diesem Fall jedoch nur nachrichtlich, da die schon geplante verkehrsrechtliche Anordnung der Verkehrsbehörde aufgrund der besonderen örtlichen Gegebenheiten (Wohngebiet, Fußgängerzone; hohe Querungszahlen durch zu Fuß Gehende) erfolgen wird. Wäre eine Umsetzung aus diesen Gründen nicht möglich gewesen, hätte eine Anordnung mit der Begründung Lärmschutz gegriffen; im Ergebnis verschiedene Wege mit einer vergleichbaren Wirkung.

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Analog war auch das Vorgehen in der Straße Neustadt, wo bereits im November die Tempo-30-Zone aufgrund des Charakters als Wohn- und Geschäftsgebiet umgesetzt wurde. Auch diese Straße ist im Lärmaktionsplan aufgrund der hohen Lärmbelastung durch Straßenverkehr genannt.

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Die weitere Umsetzung der Geschwindigkeitsreduzierung zum Schutz der Anwohner*innen vor Lärm beginnt in den kommenden Monaten, genauso wie die Prüfung und evtl. der Einbau von lärmminderndem Asphalt.

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Weitere Informationen zum Thema Lärm und zur Lärmaktionsplanung sowie die Lärmkarten finden Sie im Internet auf www.flensburg.de/lap.