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Teil-Lockdown bis zum 10. Januar 2021 verlängert

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Schleswig-Holstein

Eigentlich war der Teil-Lockdown bis zum 20. Dezember 2020 beschlossene Sache. Doch nun berichten mehrere Medien übereinstimmend, dass der Lockdown bis zum 10. Januar 2021 verlängert wird. Am 04. Januar 2021 wollen die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten der Länder wieder zur Beratung zusammenkommen. Wie Merkel mitteilt, ist Deutschland noch „sehr weit entfernt“ von den Zielwerten.

"Man habe eine sehr hohe Zahl an Todesopfern zu beklagen", so Merkel

50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner sind der Wert, der erreicht werden solle, innerhalb von sieben Tagen.

Das heißt, dass Restaurants, Freizeiteinrichtungen, Museen und Theater geschlossen bleiben!

Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther gibt am späten Abend folgende Mitteilung ab:

Bund und Länder wollen am 4. Januar über das weitere Vorgehen in der Corona-Pandemie ab dem 11. Januar beraten. Dies teilte Ministerpräsident Daniel Günther nach einer Konferenz der Länderregierungschefs mit Bundeskanzlerin Angela Merkel am 2. Dezember in Kiel mit. Günther sprach von einer Konkretisierung des MPK-Beschlusses von 25. November. Dabei hatte es eine Verständigung darüber gegeben, dass alle Maßnahmen bis Anfang Januar fortgelten sollen.

Wie Günther weiter mitteilte, sei zugleich vereinbart worden, dass betroffene Unternehmen ab dem 1. Januar mit den verbesserten Bedingungen der Überbrückungshilfe III unterstützt würden. Bis zum 31.12. in stünden die November- und Dezemberhilfen sowie die Überbrückungshilfe II als Unterstützungsinstrumente zur Verfügung. „Die Kanzlerin hat in der Sitzung deutlich gemacht, dass die Bundesregierung dem Wunsch des Landes Schleswig-Holstein entsprechen werde, die Umsatzschwelle für die November- und Dezemberhilfen für die mittelbar betroffenen Unternehmen auf 40 Prozent abzusenken. Dies ist eine gute Nachricht für diese Unternehmen“, sagte Günther.

„Zwar hat der 7-Tage-Wert der Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner in Schleswig-Holstein zuletzt bei 44,4 und damit deutlich unterhalb der Daten anderer Bundesländer gelegen“, sagte Günther, dennoch gebe es „vorerst keinen größeren Raum für weitere Lockerungsschritte.“ Dies gelte insbesondere für Hotels und Gaststätten. Ausnahme: Mit Blick auf die Weihnachtsfeiertage gelte, dass für Verwandtschaftsbesuche auch die Übernachtung im Hotel ermöglicht werde. Vom 23. bis 27. Dezember werden danach jeweils maximal zwei Übernachtungen erlaubt sein. Hierfür sei die Verordnung noch zu ändern, die dann vom 21.Dezember bis zum 10. Januar gelten werde.

Maßstab unseres Handelns bleibe das Infektionsgeschehen, sagte Günther und fügte hinzu: „Wir waren bei der Bekämpfung der Pandemie bisher sehr erfolgreich. Die Erfolge, zu denen der weit überwiegende Teil der Bevölkerung durch solidarisches und diszipliniertes Verhalten beigetragen hat, wollen wir nicht aufs Spiel setzen.“ Jede und jeder, der oder die jetzt mithelfe, eröffne eine Perspektive auf Lockerungen und mehr Möglichkeiten nach den Weihnachtsferien. „Wir können uns gemeinsam eine gute Basis für Öffnungen erarbeiten. Gepaart mit den bald zur Verfügung stehenden Impfstoffen sind das bessere Aussichten fürs neue Jahr, als viele noch vor ein paar Wochen gedacht haben“, sagte Günther.

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