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Sperrung Rathausstraße: Evaluation zur veränderten Verkehrsführung

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Das Verkehrsaufkommen in der Rathausstraße wurde um 76% reduziert. - Archivfoto: Thomsen

Seit April 2022 ist die Rathausstraße in Flensburg für den Normalverkehr voll gesperrt. Nur noch Busse und Anlieger dürfen diese passieren.

Nachdem das Verwaltungsgericht Schleswig die Sperrung für rechtens erklärt hatte, wurde die Stadt Flensburg mit Beschluss vom 21. September 2021 (SUPA-60/2021, 2. Ergänzung) u.a. damit beauftragt, die Maßnahme „Sperrung der Rathausstraße“ zu evaluieren und spätestens nach 6 Monaten im SUPA hierzu zu berichten.

Bei der Evaluation wurde unteranderem die Anzahl der Fahrzeuge als auch deren Geschwindigkeiten erfasst.

Dabei waren die drei Punkte, Rathausstraße, Toosbüystraße und der Südergraben Ausschlaggebend für die Zählung.

„Nach Umsetzung der Maßnahme hat die Verkehrsbelastung im Kreuzungsbereich Süderhofenden/Rathausstraße/ZOB deutlich abgenommen. Das Verkehrsaufkommen in der Rathausstraße wurde um 76% reduziert.
Mit 1.220 Fahrzeugen je Tag ist es aber dennoch deutlich höher als erwartet. Eine Erhebung vor Ort am Mittwoch, 28.09.2022, ergab in der Morgenspitze (07:15 Uhr – 08:15 Uhr) insgesamt 142 Kfz/h. Von diesen waren 59 Kfz-Durchgangsverkehr und damit nicht zulässig.
Das entspricht einem Anteil von 42%. Es ist wahrscheinlich, dass der Anteil an Falschfahrten im Tagesverlauf anteilig deutlich zunimmt, da besonders in der Morgenspitze auch Anlieferungen erfolgen, die zulässig sind. Der Anteil an Lieferfahrzeugen reduziert sich im Tagesverlauf jedoch. Durch dieses Ergebnis veranlasst wurde die Polizei gebeten, nach ihren Möglichkeiten wieder engmaschigere Kontrollen durchzuführen und die Verstöße zu ahnden. Die Konflikte, welche sich vor Änderung der Verkehrsführung aus der Vielzahl zu beachtender, konkurrierender Verkehrsströme und aus den Rückstaulängen ergaben, sind deutlich reduziert. Der Knotenpunkt Süderhofenden/ Rathausstraße/ ZOB ist wesentlich übersichtlicher geworden. Bezüglich des Geschwindigkeitsniveaus lässt sich feststellen, dass dieses sowohl in der Rathausstraße als auch in der Toosbüystraße über den zulässigen Geschwindigkeiten (20 km/h in der Rathausstraße, 30 km/h in der Toosbüystraße) liegt. Hier sollten verstärkte Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt werden, um das Geschwindigkeitsniveau zu senken.“ teilt die Verwaltung dem SUPA mit.

Beim Busverkehr teilt der Verkehrsleiter der Aktiv-Bus Manfred Schlotfeldt mit:

„Der Betriebsablauf im Busverkehr ist wesentlich störungsfreier und Zeitverluste durch eine überstaute Zufahrt sind nur noch im Ausnahmefall zu verzeichnen. Die Situation stellt sich für die Busfahrer übersichtlicher und damit auch sicherer dar. Lediglich der Aspekt der mit weißer Strichlinie markierten Furt über die nördliche Zu- bzw. Ausfahrt des ZOB auf die Rathausstraße ist als nicht geordnet aufgefallen. Die markierte und die erkennbare Haltelinie für den Busverkehr zeigen eigentlich den Vorrang für den Fußverkehr an. Dieser wird in der Praxis jedoch nicht gelebt. Die Vorrangsituation für den Bus ist hingegen sowohl für den Bus- als auch für den Kfz-Verkehr eindeutig beschildert. Die vorhandene Furt soll entfernt werden, um eine einheitliche Vorrangregelung für alle Verkehrsteilnehmenden zu generieren. Die Verkehrsbehörde wurde darüber informiert und hat die entsprechenden Maßnahmen bereits veranlasst.“

Lieferverkehr:
Durch das reduzierte Verkehrsaufkommen entstehen auch zu den Spitzenzeiten im Lieferverkehr keine nennenswerten Beeinträchtigungen mehr. Das Halten und Laden/Entladen am Fahrbahnrand ist problemlos möglich, auch der Linienbusverkehr wird dadurch nicht beeinflusst

Jörg Addix von der Polizeidirektion Flensburg teilt mit, dass aus polizeilicher Sicht läuft die veränderte Verkehrsführung an der Rathausstraße unauffällig. Die Zu- und Abfahrt zum / vom Parkhaus funktioniert störungsfrei. Die Zu- und Abfahrt des öPNV zum / vom ZOB ist durch die veränderte Vorfahrtregelung deutlich besser geworden. Ebenso ist es für Radfahrer und Fußgänger. Die Bevorrechtigung in Höhe Alte Post dürfte eine deutliche Verbesserung darstellen. Die Akzeptanz des mot. Verkehrs des FGÜ über die Rathausstraße ist uneingeschränkt gegeben. Im Bereich Rathausstraße / Nordergraben / Südergraben haben sich aus polizeilicher Sicht ebenfalls keine Probleme ergeben. Insgesamt wird die Verkehrsregelung als sicher eingestuft. Es wurden keine Verkehrsunfälle polizeilich aufgenommen. Eingaben / Beschwerden von Bürgern sind weder bei meiner Dienststelle noch bei den örtlich zuständigen Polizeidienststellen eingegangen. Im Rahmen der polizeilichen Kontrollmaßnahmen des durch die Rathausstraße fließenden Verkehrs wurden immer wieder Verstöße festgestellt. Eine genaue zahlenmäßige Erhebung ist nicht erfolgt. Die Kontrollmaßnahmen erfolgten in dem jeweils möglichen Ausmaß und werden zukünftig fortgesetzt. Eine Ausweitung der Maßnahmen dürfte jedoch kaum möglich sein.

Parkhaussituation:

Weiter heißt es in der Mitteilungsvorlage, dass die Erreichbarkeit des Parkhauses und auch die Nutzbarkeit durch eine optimierte Abflusssituation deutliche erhöht wurde.

Die Betreiberfirma Apcoa äußert keine weiteren Kritikpunkte zu der veränderten Verkehrsführung. Lediglich die Markierung im Parkhaus ist noch nicht angepasst worden, dieses soll aber zeitnah erfolgen.

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