Sixt in Flensburg kündigt Beschäftigte – ver.di stellt Strafantrag
| von Thomsen / Foerde.news
Flensburg – Im Streit um die erstmalige Wahl eines Betriebsrats bei Sixt in Schleswig-Holstein hat die Gewerkschaft ver.di Nord Strafantrag gestellt. Nach Darstellung der Gewerkschaft sei die geplante Wahlversammlung in der Flensburger Niederlassung gezielt behindert worden. Sixt selbst ist ein internationaler Mobilitätskonzern mit zuletzt 8.923 Beschäftigten im Jahresdurchschnitt 2024; für 2025 meldete das Unternehmen einen Konzernumsatz von 4,283 Milliarden Euro.
Nach Angaben von ver.di hatten drei Gewerkschaftsmitglieder in der Sixt-Area Schleswig-Holstein ordnungsgemäß zu einer ersten Wahlversammlung eingeladen und zugleich die Geschäftsführung über ein Auskunftsersuchen zur Erstellung der Wählerliste informiert. Danach seien die Initiatoren nach eigenen Angaben von Unternehmensvertretern kontaktiert worden. Die Betroffenen berichten laut Gewerkschaft, ihnen sei angedroht worden, allen Beschäftigten zu kündigen, die sich an der Betriebsratswahl beteiligten. Zudem sei die Gründung eines Betriebsrats als „Fehler“ bezeichnet worden, der Konsequenzen nach sich ziehen werde.
Ver.di erklärt weiter, ein Großteil der Beschäftigten sei anschließend zu Einzelgesprächen einbestellt worden. Auch die drei Initiatoren seien betroffen gewesen. Später seien sie von der Arbeit freigestellt, des Betriebs verwiesen und schließlich fristlos gekündigt worden. Gegen diese Kündigungen wollen die drei Beschäftigten Kündigungsschutzklagen beim Arbeitsgericht einreichen. Die geplante Wahlversammlung habe daraufhin nicht mehr stattfinden können.
Der zuständige Gewerkschaftssekretär Sirko Hartmann sprach von einem schweren Eingriff in gesetzlich geschützte Arbeitnehmerrechte. Ver.di stützt den Strafantrag auf § 119 Absatz 1 Nummer 2 in Verbindung mit § 20 des Betriebsverfassungsgesetzes. Danach kann die Behinderung von Betriebsratsarbeit oder die Verhinderung einer Betriebsratswahl strafbar sein.
Die Sixt-Pressestelle teilte auf Anfrage von förde.news mit: „Die von Verdi erhobenen Vorwürfe weisen wir als nichtzutreffend zurück.“ Laufende Rechtsstreitigkeiten wolle man „derzeit nicht weiter kommentieren“. Grundsätzlich erklärte das Unternehmen: „Es ist allein die Entscheidung unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, ob sie einen Betriebsrat möchten. In geheimen Wahlen haben sie sich stets dagegen entschieden.“
Für Sixt wären die Vorwürfe nicht ohne Vorgeschichte. Ähnliche Auseinandersetzungen um Betriebsratsinitiativen hatte es nach Medienberichten bereits zuvor in Nordrhein-Westfalen gegeben.