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Silvester 2021: Verkaufsverbot für Böller

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Deutschland - Es sollen die ohnehin schon überlasteten Notaufnahmen nicht noch zusätzlich belastet werden - Archivfoto: Geissler

Der Bundesrat hat am Freitag eine Verordnung erlassen, mit dem der übliche Verkauf von Silvesterböllern in an den letzten Tagen im Dezember untersagt wird.

Somit können Bürgerinnen und Bürger auch dieses Jahr kein Silvesterfeuerwerk kaufen - wie im letzten Jahr.

Am 15. Dezember 2021 beschloss die neue Bundesregierung das nochmalige Pandemie-bedingte Verkaufsverbot für Pyrotechnik. Der Bundesrat hat am 17. Dezember 2021 dieses zugestimmt.

Krankenhauskapazitäten schonen

Durch die aktuelle Belastung der Kliniken der Corona-Lage ist es das Ziel des Verkaufsverbotes, Unfälle durch unsachgemäßen Gebrauch der Feuerwerkskörper zu vermeiden und damit Krankenhauskapazitäten zu schonen.

Die am 17. Dezember beschlossene Verordnung setzt einen Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz mit der damaligen Bundeskanzlerin Angela Merkel vom 2. Dezember 2021 um.

In Punkt 19 des Beschluss der Bund- und Länderkonferenz ist es wie folgt zu lesen:

Am Silvestertag und Neujahrstag wird bundesweit ein An- und Versammlungsverbot umgesetzt. Darüber hinaus gilt ein Feuerwerksverbot auf durch die Kommunen zu definierenden publikumsträchtigen Plätzen. Der Verkauf von Pyrotechnik vor Silvester wird in diesem Jahr generell verboten und vom Zünden von Silvesterfeuerwerk generell dringend abgeraten, auch vor dem Hintergrund der hohen Verletzungsgefahr und der bereits enormen Belastung des Gesundheitssystems. Für die hiervon betroffenen Unternehmen ist wie im vergangenen Jahr eine entsprechende Kompensation im Rahmen der Wirtschaftshilfen vorzusehen.

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