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Schulanfang: Mit Corona-Schnelltest und Maskenpflicht zur Schule

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Schleswig-Holstein - Die an den Schulen bewährten und eingeübten Hygienemaßnahmen wie Händewachen, Abstandhalten und Lüften gelten weiterhin - Foto: Thomsen

„Schule in Präsenz - aber sicher!“ - das ist die Devise für das Schuljahr 2021 und wesentlicher Inhalt der Schulinfo, die das Bildungsministerium jetzt - zwei Wochen vor Schulbeginn - an alle Schulen im Land verschickt hat. Bildungsministerin Karin Prien bekräftigte heute (20. Juli) noch einmal die Notwendigkeit des Präsenzunterrichts für alle Schülerinnen und Schüler: „Das ist unser vorrangiges Ziel und das ist auch bundesweiter Konsens. Die Pandemie hat den Kindern und Jugendlichen in den vergangenen anderthalb Jahren viel abverlangt und sie haben sich sehr diszipliniert und solidarisch verhalten. Jetzt ist es Zeit, dass ihre Bedürfnisse wieder mehr in den Blickpunkt rücken.“

Die Startchancen für das neue Schuljahr seien deutlich besser als im vergangenen Jahr, allerdings sei das Infektionsgeschehen weiterhin auch mit Blick auf die Delta-Variante sehr dynamisch. „Um allen Beteiligten ein sicheres Ankommen im neuen Schuljahr zu gewährleisten, bleibt es – wie vor den Sommerferien schon angekündigt – in den ersten drei Wochen des Schuljahres bei der Maskenpflicht in den Innenräumen. Und es bleibt für die ersten drei Wochen dabei, dass alle, die nicht geimpft oder genesen sind, sich zweimal in der Woche selbst testen müssen“, sagte Ministerin Prien und verwies in diesem Zusammenhang auch noch einmal nachdrücklich auf die geltenden Regelungen für Ein- und Rückreisende aus ausländischen Risikogebieten. „Es ist von großer Bedeutung für die Schulgemeinschaft, dass jede Einzelne und jeder Einzelne die geltenden Quarantänevorgaben gewissenhaft einhält. Familien mit Schulkindern sollten sich in den letzten drei Tagen vor dem ersten Schultag testen lassen und bei den geringsten Krankheitssymptomen einen Arzt aufsuchen und nicht in die Schule kommen.“

Ein weiterer Beitrag für mehr Sicherheit im Schulalltag sei die Impfung. Prien: „Wir befinden uns jetzt in der glücklichen Lage, dass allen Menschen ein Impfangebot unterbreitet werden kann. Jede und jeder, die oder der dieses Angebot freiwillig wahrnimmt, trägt nicht nur zur eigenen Sicherheit bei, sondern auch zu unser aller Schutz vor der Ansteckung.“ Je höher die Impfquote in der Bevölkerung sei, desto sicherer könne auch Präsenzunterricht in den Schulen stattfinden. Vor diesem Hintergrund appellierte Prien insbesondere an die Lehrkräfte, an alle in Schule Beschäftigten und auch an die Schülerinnen und Schüler über 18 Jahre, sich impfen zu lassen. Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren sollten nach ärztlicher Aufklärung und sorgfältiger Risikoabwägung die Möglichkeit zur Impfung nutzen.

Nach den Worten von Prien komme es nun wesentlich darauf an, das Infektionsgeschehen sorgsam zu beobachten. Für das weitere Vorgehen würden auch die noch anstehenden Beratungen in der Gesundheitsministerkonferenz sowie der Kultusministerkonferenz zu berücksichtigen sein.

Weitere Informationen Schuljahresbeginn

  • Die Maskenpflicht im Außenbereich wird aufgehoben.
  • Die Kohortenregelung wird nicht mehr angewendet, das heißt zum Beispiel, dass die Kinder die Pause auf dem Schulhof wieder gemeinsam verbringen können.
  • Die an den Schulen bewährten und eingeübten Hygienemaßnahmen wie Händewachen, Abstandhalten und Lüften gelten weiterhin.
  • Seit kurzem wird die Anschaffung von mobilen Luftfiltern für Einrichtungen mit Kindern unter 12 Jahren vom Bund gefördert, allerdings unter sehr strengen Vorgaben. Die Förderung soll unter anderem nur für Räume gelten, die eine eingeschränkte Lüftungsmöglichkeit haben. Außerdem müssen eine fachgerechte Aufstellung und ein sachgemäßer Betrieb sichergestellt sein. Das Land Schleswig-Holstein beteiligt sich im Rahmen der Kofinanzierung an dem Programm. Das Bildungsministerium erarbeitet mit Hochdruck und in enger Abstimmung mit den Kommunalen Landesverbänden eine Landes-Förderrichtlinie. Zuvor muss die Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern erstellt werden.
  • Für Einschulungsfeiern gelten folgende Regelungen:

    Die Feiern sollten nach Möglichkeit im Freien stattfinden
    Eine Beschränkung der Teilnehmerzahl für Veranstaltungen in Innenräumen sofern das Abstandsgebot eingehalten werden kann
    Maskenpflicht in Innenräumen
    Testpflicht für Eltern und Angehörige (gilt nicht für Geimpfte und Genesene)

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