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Schleswig-Holsteins Schüler bekommen noch einmal mehr Zeit für die Abschlussprüfungen.

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In allen schriftlichen Abschlussprüfungen (ESA, MSA, Fachhochschulreife und Abitur) wird die Arbeitszeit um 30 Minuten verlängert. - Symbolfoto: Thomsen

Das Bildungsministerium hat am 18. Januar die Schulen im Land über die Bedingungen für die Abschlussprüfungen 2023 informiert. Bildungsministerin Prien betonte, dass in den Folgejahren die Abschlussprüfungen wieder unter den regulären Bedingungen stattfinden sollten. „Schülerinnen und Schüler in Schleswig-Holstein haben unter den pandemiebedingten Schulschließungen wichtige Präsenzzeit in der Schule versäumt. Durch das Programm Aufholen nach Corona und durch gezielte Förderung und Prüfungsvorbereitung haben wir es geschafft, dass die vergangenen beiden Abschlussjahrgänge gut durch ihre Prüfungen gekommen sind“, so die Ministerin. In den kommenden Monaten stehen an den Schulen in Schleswig-Holstein die Abschlussprüfungen an. „Die Schülerinnen und Schüler, die in diesem Jahr die Prüfungen absolvieren, waren in den vergangenen beiden Jahren noch von Einschränkungen aufgrund der Coronapandemie betroffen. Daher haben wir die Prüfungsbedingungen für diesen Jahrgang noch einmal an einigen Stellen modifiziert“, so die Ministerin weiter. Auch in der Kultusministerkonferenz seien entsprechende Regelungen für den Abschlussjahrgang 2023 vereinbart worden.

In allen schriftlichen Abschlussprüfungen für den Ersten allgemeinbildenden Schulabschluss (ESA), für den Mittleren Schulabschluss (MSA), für die Fachhochschulreife und das Abitur wird die Arbeitszeit um 30 Minuten verlängert. Das gilt an den allgemeinbildenden Schulen wie auch an den berufsbildenden Schulen, dort auch für alle schriftlichen Abschlussprüfungen in berufsbezogenen Fächern, Prüfungsbereichen, Lernbereichen und Lernfeldern.

Darüber hinaus gelten folgende Regelungen für 2023:

Im Fach Mathematik wurden für das Abitur 2023 vorausschauend schon im Mai 2021 Hinweise zu fachlichen Schwerpunktsetzungen in den Prüfungsjahrgängen 2022 und 2023 gegeben, die die Prüfungsvorbereitung verbessern und erleichtern sollen.

Die Prüflinge, die den ESA oder den MSA erreichen wollen, haben überdies die Möglichkeit, eine schriftliche Prüfung abzuwählen. Die Teilnahme an allen drei schriftlichen Prüfungen ist weiterhin für den Prüfling als Möglichkeit gegeben.

Die mündlichen Herkunftssprachenprüfungen im ESA/MSA werden in diesem Jahr erneut per Videokonferenz dezentral in der jeweiligen Schule stattfinden.

Die Lehrkräfte werden auch in diesem Prüfungsjahrgang ein besonderes Augenmerk darauf haben, ihre Schülerinnen und Schüler in der letzten Phase vor den Prüfungen gut zu begleiten. Die Mittel aus dem Programm Aufholen nach Corona stehen weiter zur Verfügung und können z.B. auch für Lerncoaching-Angebote eingesetzt werden, um psychische Belastungen aufzufangen.

Bei den berufsvorbereitenden Maßnahmen an den Beruflichen Schulen wird in diesem Jahr auf die berufspraktischen Unterweisungen verzichtet. Die Prüflinge, die den MSA an der Berufsfachschule I erreichen wollen, haben die Möglichkeit, eine schriftliche Prüfung in den fachrichtungsübergreifenden Prüfungsfächern abzuwählen. Die in der Berufsfachschule und in der Fachschule nach den Stundentafeln vorgesehenen Praktika und Praxiszeiten müssen bezogen auf den gesamten Bildungsgang nur zu 50 % absolviert werden und können auch durch Teilnahme an schulischem fachpraktischem Unterricht oder durch Projektunterricht ersetzt werden. Wenn weniger als 50 % der Praxisanteile durchgeführt wurden, kann als Ersatzleistung die schriftliche Bearbeitung einer praxisbezogenen Aufgabe erfolgen. Das gilt nicht für die Fachrichtungen Sozialpädagogik und Sozialwesen in der Berufsfachschule und für die Fachrichtungen Heilerziehungspflege, Heilpädagogik und Sozialpädagogik in der Fachschule. Hier sind mindestens 50 % der Praxiszeiten in Einrichtungen zu absolvieren.

Die Regelungen zu Kammerprüfungen bleiben unverändert.

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