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Rader Hochbrücke sechsstreifig, Zieltermin nicht gefährden!

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In die Diskussion um den Neubau der Rader Hochbrücke schaltet sich auch die Flensburger CDU ein. „Wir haben den sechsstreifigen Ersatzbau schon länger gefordert. Wenn die Verkehrsprognosen schon heute zeigen, dass es in fünfzehn Jahren zu einem Engpass kommen wird, frage ich mich, warum Minister Meyer im Februar 2015 die Verträge für den vierspurigen  Bau unterzeichnen ließ“, erklärt Kreisvorsitzender Arne Rüstemeier. Für den CDU-Landesparteitag am Wochenende habe sein Kreisverband einen Antrag zur Öffnung des Verfahrens eingebracht, für den er um Unterstützung wirbt. Rüstemeier: „Eine Umplanung kommt für uns aber nur in Frage, wenn dadurch der Fertigstellungstermin nicht gefährdet wird und wir im Norden Gefahr laufen, am Ende ohne Brücke abgeschnitten zu sein.“ Mit Blick auf den von Meyer in die Diskussion eingeworfenen „Spielraum“ erwarte die Flensburger CDU daher eine Konkretisierung, insbesondere, weil bereits zwei Jahre geplant worden sei. „Natürlich wollen wir eine ausreichend breite Kanalquerung haben. Vor allem brauchen wir aber das klare Signal: Die Querung ist rechtzeitig fertig!“

Rüstemeier wandte sich auch gegen die Vermutung, mit der festen Fehmarnbeltquerung verteilten sich die Lasten so signifikant, dass eine Sechsspurigkeit plötzlich unnötig werde: „Bisher zeichnet sich keine Verlagerung von Lastverkehr auf die Schiene ab. Dieser Verkehr wird aus dem industriellen Jütland nicht über Fehmarn abfließen.“ Er regte darüber hinaus an, bei der weiteren Planung eine Erweiterung einzupreisen. „Wenn wir zugunsten der schnellen Ersatzbeschaffung bei vier Spuren bleiben, sollte Platz für eine dritte Brücke frei gehalten werden.“ Als Vergleich zog er den Elbtunnel heran, der auch nicht von Beginn an die jetzige Röhrenzahl aufgewiesen habe.(CDU-Flensburg)

Vor dem Hintergrund langer Planungszeiten forderte Rüstemeier abschließend dazu auf, gesetzlich eine beschleunigte Baurechtschaffung sicherzustellen. „Wir müssen alle Möglichkeiten ausschöpfen, damit Baurecht am Ende nicht erst nach zwei Jahren herrscht. Ich begrüße deshalb den Vorstoß der CDU-Landtagsfraktion zur Überprüfung des Verbandsklagerechts.“

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