Personalausweis wird teurer: Neue Gebühren ab 7. Februar 2026

 |  von Thomsen / Foerde.news

Um Neun Euro wird der Personalausweis teurer - Symbolfoto: Thomsen

Flensburg – Für Bürgerinnen und Bürger wird die Beantragung eines neuen Personalausweises ab dem 7. Februar 2026 spürbar teurer. Hintergrund ist ein Beschluss des Bundesrats vom 30. Januar 2026, der nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft tritt.

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Die Gebühr für Antragstellende ab 24 Jahren steigt von bislang 37,00 Euro auf 46,00 Euro. Für Personen unter 24 Jahren erhöht sich die Gebühr von 22,80 Euro auf 27,60 Euro. In beiden Fällen sind die Kosten für die erforderlichen biometrischen Lichtbilder nicht enthalten.

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Bereits seit dem 1. Mai 2025 dürfen ausschließlich digitale Lichtbilder verwendet werden. Diese müssen entweder von einem externen Dienstleister, etwa einer Fotografin oder einem Fotografen, oder direkt in der Pass- und Personalausweisbehörde mittels eines eigenen Bilderfassungssystems erstellt werden. Klassische Papierfotos werden nicht mehr akzeptiert.

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