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Nicht erlaubt: Bike Flash entspricht nicht der Straßenverkehrsordnung

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Der Bike-Flash wurde der Öffentlichkeit im Test 2018 vorgestellt - Fotos: K. Sörensen

Im Jahre 2010 hat Martin Budde ein System erfunden, welches rechtsabbiegende Fahrzeuge, vor Radfahrer und Fußgänger im toten Winkel warnen soll.

Der damalige OB Faber griff diese Idee auf und genehmigte einen Testbetrieb in der Husumer Straße. Buddes Warnsystem war zu der Zeit wohl noch nicht ausgereift genug, so dass der Betrieb eingestellt wurde und der Versuch als Leerstunde zu den Akten kam. Der gelernte Dachdeckermeister Budde hielt jedoch an seiner Idee fest und entwickelte das System weiter

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Im September 2017 ereignete sich in Flensburg ein tragischer Unfall, wobei ein 14-jähriger Junge mit dem Fahrrad ums Leben kam. Bei dem Unfall wollte ein LKW-Fahrer im Stadtgebiet nach rechts abbiegen und übersah vermutlich im toten Winkel den Schüler.

Vor diesem traurigen Hintergrund kontaktierte Martin Budde die Stadt Flensburg erneut und stellte sein überarbeitetes Warnsystem „Bike-Flash“ vor.

Die Stadt Flensburg, allem voran Flensburgs Oberbürgermeisterin Simone Lange, griff die Idee auf und erklärte sich bereit, zusammen mit Herrn Martin Budde (Bild links) den Weg der Fahrrad-Ampel weiter gehen. Vor allem bei verwaltungstechnischen Fragen, insbesondere beim Genehmigungsverfahren zur CE-Abnahme und der Zulassung durch das Bundesamt für Strassenwesen (BASt) in Berlin, wollte die Stadt hilfreich zur Seite stehen.

Zeitgleich war Budde mit der Stadt Garbsen in Verhandlungen, die das unzertifizierte System für 34.000 Euro vom Erfinder erwarb und im November 2018 in einem Selbstversuch unter Eigenregie in Garbsen installierte. Dieser Feldversuch erregte Bundesweit aufsehen, sah man in Ihm doch die Möglichkeit einer bahnbrechenden Neuerung, die die Risiken im Straßenverkehr für Radfahrer enorm reduzieren konnte

Doch nun der Paukenschlag, das Bike-Flash Warnsystem ist illegal. Das System Verstoße gegen die Straßenverkehrsordnung und müsse eventuell wieder abgebaut werden. Es fehlt schlicht und ergreifend der Nachweis der Rechtssicherheit. Auch wenn man sich im Allgemeinen einig ist, das dieses neue Bike-Flash system gut funktioniert und ein großartiges Sicherheitsplus darstellt, darf es nicht ohne Genehmigung im Straßenverkehr installiert werden.

Auf Nachfrage von der Hannoverischen Allgemeinen Zeitung (HAZ) teilte das niedersächsische Verkehrsministerium mit, dass die Anlage in einem fachaufsichtlichen Verfahrens geprüft würde.

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„Man darf solche Anlagen nicht einfach in den Straßenraum stellen“, sagt Ministeriumssprecherin Laura Gosciejewicz zur HAZ weiter.

Dass der Bike-Flash den rechtsabbiegenden Verkehr vor Radfahrer warnen kann, steht außer Frage. Geklärt werden muss noch in wieweit andere Verkehrsteilnehmer benachteiligt werden. Ob das Gerät in Garbsen abgebaut werden muss, wird noch geprüft und entschieden. Der Stadtsprecher von Garbsen sieht die Situation gelassen, „ Vorschriften gibt es überall“ sagt Benjamin Irvin dem HAZ gegenüber. „Außerdem handelt es sich um einen Modellversuch, der im Frühjahr abschließend evaluiert wird“, sagt Irvin weiter.

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Im September 2017 ereignete sich in Flensburg ein tragischer Unfall, wobei ein 14-jähriger Junge mit dem Fahrrad ums Leben kam. Bei dem Unfall wollte ein LKW-Fahrer im Stadtgebiet nach rechts abbiegen und übersah vermutlich im toten Winkel den Schüler.

Vor diesem traurigen Hintergrund kontaktierte Martin Budde die Stadt Flensburg erneut und stellte sein überarbeitetes Warnsystem „Bike-Flash“ vor.

Die Stadt Flensburg, allem voran Flensburgs Oberbürgermeisterin Simone Lange, griff die Idee auf und erklärte sich bereit, zusammen mit Herrn Martin Budde (Bild links) den Weg der Fahrrad-Ampel weiter gehen. Vor allem bei verwaltungstechnischen Fragen, insbesondere beim Genehmigungsverfahren zur CE-Abnahme und der Zulassung durch das Bundesamt für Strassenwesen (BASt) in Berlin, wollte die Stadt hilfreich zur Seite stehen.

Zeitgleich war Budde mit der Stadt Garbsen in Verhandlungen, die das unzertifizierte System für 34.000 Euro vom Erfinder erwarb und im November 2018 in einem Selbstversuch unter Eigenregie in Garbsen installierte. Dieser Feldversuch erregte Bundesweit aufsehen, sah man in Ihm doch die Möglichkeit einer bahnbrechenden Neuerung, die die Risiken im Straßenverkehr für Radfahrer enorm reduzieren konnte

Doch nun der Paukenschlag, das Bike-Flash Warnsystem ist illegal. Das System Verstoße gegen die Straßenverkehrsordnung und müsse eventuell wieder abgebaut werden. Es fehlt schlicht und ergreifend der Nachweis der Rechtssicherheit. Auch wenn man sich im Allgemeinen einig ist, das dieses neue Bike-Flash system gut funktioniert und ein großartiges Sicherheitsplus darstellt, darf es nicht ohne Genehmigung im Straßenverkehr installiert werden.

Auf Nachfrage von der Hannoverischen Allgemeinen Zeitung (HAZ) teilte das niedersächsische Verkehrsministerium mit, dass die Anlage in einem fachaufsichtlichen Verfahrens geprüft würde.

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„Man darf solche Anlagen nicht einfach in den Straßenraum stellen“, sagt Ministeriumssprecherin Laura Gosciejewicz zur HAZ weiter.

Dass der Bike-Flash den rechtsabbiegenden Verkehr vor Radfahrer warnen kann, steht außer Frage. Geklärt werden muss noch in wieweit andere Verkehrsteilnehmer benachteiligt werden. Ob das Gerät in Garbsen abgebaut werden muss, wird noch geprüft und entschieden. Der Stadtsprecher von Garbsen sieht die Situation gelassen, „ Vorschriften gibt es überall“ sagt Benjamin Irvin dem HAZ gegenüber. „Außerdem handelt es sich um einen Modellversuch, der im Frühjahr abschließend evaluiert wird“, sagt Irvin weiter.

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