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Neue Schufa-Regeln beschlossen: Das müssen Verbraucher wissen

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Sexuelle und politische Orientierung darf nicht über ein Kredit entscheiden - Symbolfoto: Thomsen

Finanzen - Die Bundesregierung hat einen Gesetzesvorschlag eingereicht, der darauf abzielt, die Privatsphäre der Verbraucher besser zu schützen und ihre Rechte zu erweitern. Dieser Entwurf befasst sich insbesondere mit der Art und Weise, wie Kreditbewertungsagenturen wie Schufa persönliche Daten für die Beurteilung der Kreditwürdigkeit von Personen nutzen. Im Kern des Vorschlags steht die Einschränkung der Verwendung bestimmter persönlicher Informationen in diesen Prozessen.

Die Initiative wird von Bundesverbraucherschutzministerin Steffi Lemke (Bündnis 90/Die Grünen) und Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) getragen. Sie legt fest, dass sensible Daten, darunter solche, die Gesundheitsinformationen, ethische Herkunft, politische oder sexuelle Orientierung betreffen, nicht für die Bewertung der Zahlungsfähigkeit herangezogen werden dürfen. Darüber hinaus wird die Verwendung von Adressdaten oder Postleitzahlen zur Bestimmung der Kreditwürdigkeit eingeschränkt.

Der Gesetzentwurf sieht auch Verbesserungen im Bereich des Datenschutzes vor, indem er Forschung und datenbezogene Projekte vereinfacht. Organisationen, die Daten für wissenschaftliche, statistische oder historische Zwecke verarbeiten, sollen zukünftig nur eine zuständige Aufsichtsbehörde kontaktieren müssen. Dies soll die Durchführung von länderübergreifenden Forschungsinitiativen erleichtern.

Ein weiterer wichtiger Punkt des Entwurfs ist die Einführung von mehr Transparenz im Scoring-Prozess. Verbraucher sollen das Recht erhalten, Einblick in die Entstehung ihres Score-Wertes zu bekommen, einschließlich Informationen darüber, welche Daten genutzt und weitergegeben werden. Diese Maßnahme folgt dem Ziel der Ampel-Koalition, für mehr Klarheit im Scoring-Verfahren zu sorgen.

Die Notwendigkeit für diese Gesetzesänderungen wurde durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) unterstrichen, das die bisherigen Praktiken der Bonitätsprüfung innerhalb der EU kritisch hinterfragte. Der EuGH stellte fest, dass solche Bewertungen nur unter strengen Bedingungen zulässig sind, was durch zwei Fälle aus Deutschland hervorgehoben wurde, in denen die Praxis der Schufa in Frage gestellt wurde.

Dieser Gesetzesvorschlag, der noch die Zustimmung von Bundestag und Bundesrat benötigt, spiegelt das Bestreben der Bundesregierung wider, die Rechte der Verbraucher zu stärken und gleichzeitig die Verwendung ihrer persönlichen Daten in wirtschaftlichen Bewertungsverfahren zu regulieren.

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