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Neue Ausrüstungsgegenstände für die Landespolizei Schleswig-Holstein

von

Außentragehülle der Landespolizei SH

   Innenminister Stefan Studt und Landespolizeidirektor Ralf Höhs stellten am 05.04.2016 der Öffentlichkeit neue Ausrüstungsgegenstände vor. Im Rahmen einer Pressekonferenz erläuterten sie den Weg und die Gründe für die Beschaffung. 

   Die Polizei ist Träger des staatlichen Gewaltmonopols. Der Respekt gegenüber der Polizei und ihre Anerkennung sind Grundvoraussetzungen für die erfolgreiche Aufgabenwahrnehmung der Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten im demokratischen Rechtsstaat und insbesondere ihrer Sicherheit im Einsatz. Innenminister Stefan Studt: "Gewalt gegen Polizisten ist nicht akzeptabel, sie verdienen den Respekt der Bevölkerung. Wir tun alles, um Polizistinnen und Polizisten zu schützen und ihnen die notwendige Ausrüstung an die Hand zu geben."

    Die Führung der Landespolizei trägt auf allen Ebenen Verantwortung für die Erfüllung des gesetzlichen Auftrags. Dazu gehört auch die Verantwortung für die eingesetzten Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten. Insofern ist das Thema "Optimale Ausrüstung und Ausstattung" ein Führungsthema, weil alle Führungskräfte im Sinne von Fürsorge stets ihr Augenmerk auf Optimierungsbedarfe aber auch auf das jeweilige Verhalten der Kolleginnen und Kollegen im Einsatz richten müssen. Landespolizeidirektor Ralf Höhs: "Alles, was der Sicherheit der Kolleginnen und Kollegen dient, muss nach Erkennen und Nachweis einer Schutzwirkung prioritär und so schnell wie möglich auch zur Verfügung gestellt werden."

    Die Schutzwirkung und die Sicherheit für die Polizistinnen und Polizisten sind die maßgeblichen Kriterien bei der Priorisierung der Beschaffung und der Haushaltsplanung. Auf Basis dieser Festlegungen hat das Landespolizeiamt in den letzten zwei Jahren - auch und insbesondere aufgrund ständiger Auswertung und Analyse von Einsatzberichten des operativen Dienstes - eine Vielzahl von Beschaffungen gestartet bzw. konzeptionelle Grundentscheidungen getroffen.

    Das äußere Erscheinungsbild hat Einfluss auf die Bereitschaft, Gewalt gegen Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte anzuwenden. Insofern ist neben der Erkennbarkeit und Funktionalität der Aspekt der Einheitlichkeit sehr wichtig. Durch die Beschaffung der neuen Ausrüstungsgegenstände wird sich das äußere Erscheinungsbild der Polizei verändern:

    > Außentragehülle: Der Arbeitsplatz der Schutzpolizistinnen und Schutzpolizisten ist der Streifenwagen. Bisher am Gürtel getragene, umfangreiche Ausrüstung schränkt die Bewegungsfreiheit ein und stört beim Sitzen im Fahrzeug. Aus diesem Grund werden möglichst viele Ausrüstungsgegenstände an der Tragehülle untergebracht, unter anderem die ballistische Schutzweste samt Stichschutz. Durch das Tragen der Hülle werden die Polizistinnen und Polizisten für die Bürgerinnen und Bürger besser zu erkennen sein.

    > Stichschutz: Die Einführung des Stichschutzes ergibt sich aus der Auswertung der Einsätze mit Messern oder abgeschlagenen Flaschen, die als Gegenstände zum Stechen gegen Polizistinnen und Polizisten benutzt werden. Der Stichschutz optimiert die Schutzwirkung der ballistischen Schutzweste.

    > weiße Dienstmütze: Die aktuelle Uniform ist zwar schick, "fällt aber nicht ins Auge", so dass Polizistinnen und Polizisten nicht immer erkannt werden. Die weiße Dienstmütze trägt zu einem besseren Erscheinungsbild und zur Erkennbarkeit, zum Beispiel in der Fußgängerzone oder Veranstaltungen, bei.

    > Tragekonzept Digitalfunk: Mit Einführung des Digitalfunks sind neue Funkgeräte ausgeliefert worden, die an den unterschiedlichen Halterungen wie Gürtel oder Außentragehülle per Verschlüsse sicher getragen, aber auch schnell abgenommen werden müssen. Hierfür ist ein einheitliches kompatibles System angeschafft worden. Es wird genutzt, wenn die Außentragehülle nicht getragen wird.

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