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Neue 3G-Regelung im Bus für die Ferienzeit

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Flensburg - Die Einhaltung der 3G-Regeln und der Maskenpflicht wird auch in den Ferien bei Stichprobenkontrollen überprüft werden. - Archivfoto: Thomsen

Mit Wirkung vom 12. Dezember wurde das Infektionsschutzgesetz erneut angepasst.
Während Schülerinnen und Schüler während der Schulzeit in Bussen und Bahnen weiterhin keinen Testnachweis mit sich führen müssen, sieht das Infektionsschutzgesetz für die Ferien eine neue Regelung vor. "Während der Weihnachtsferien vom 23. Dezember bis 8. Januar gilt auch für Schülerinnen und Schüler die 3G-Regelung: Nur wer geimpft, genesen oder getestet ist und einen entsprechenden Nachweis mit sich führt, darf mitfahren." teilt der Unternehmenssprecher Paul Hemkentokrax mit.
Die Einhaltung der 3G-Regeln und der Maskenpflicht wird auch in den Ferien durch Kontrollpersonal und Personal der Ordnungsbehörden bei Stichprobenkontrollen überprüft werden.

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