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Mehr Verfahren, mehr Öffentlichkeit, mehr Baustelle: Flensburger Landgericht zieht Bilanz

 |  von Thomsen / Foerde.news

3730 Familiensachen und 1062 Insolvenzen: Die Justizbilanz im Landgerichtsbezirk Flensburg fällt eindrucksvoll auf - Archivfoto: Bernd Schütt

Flensburg – Mehr Zivilverfahren, mehr Insolvenzen, mehr Familiensachen: Das Landgericht Flensburg und die vier Amtsgerichte im Bezirk haben bei ihrer Jahrespressekonferenz eine Reihe steigender Geschäftszahlen vorgestellt. Zugleich verwies die Gerichtsleitung auf strukturelle Veränderungen durch die neue Zuständigkeitsgrenze in Zivilsachen, laufende Großverfahren und den anhaltenden Umbau des Gerichtsgebäudes. Insgesamt sind im Bezirk rund 470 Beschäftigte tätig, darunter 85 Richter und 85 Rechtspfleger.

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Im Rahmen eines Pressegesprächs haben Gerichtspräsident Dr. Ralf Bauer und Pressesprecher Dr. Stefan Wolf die Entwicklung im Bezirk des Landgerichts Flensburg mit konkreten Geschäftszahlen unterlegt. Demnach hat sich die Zahl der erstinstanzlichen Zivilsachen am Landgericht nach Jahren des Rückgangs zuletzt auf niedrigerem Niveau stabilisiert. Nach 1429 Neueingängen im Jahr 2023 stieg die Zahl 2024 auf 1593 und lag 2025 bei 1538 Verfahren. Auch an den Amtsgerichten zeigt sich diese Entwicklung: Dort wurden 2025 insgesamt 3598 neue Zivilsachen registriert, nach 3509 im Jahr 2024 und 3229 im Jahr 2023. Zugleich verwies die Gerichtsleitung auf die seit dem 1. Januar 2026 geltende Zuständigkeitsreform. Seitdem sind die Amtsgerichte nicht mehr nur bis zu einem Streitwert von 5000 Euro, sondern bis 10.000 Euro zuständig. Das dürfte die Gewichte innerhalb der ordentlichen Gerichtsbarkeit weiter verschieben. Erwartet wird, dass künftig mehr Verfahren bei den Amtsgerichten eingehen, während das Landgericht in erster Instanz entsprechend entlastet werden könnte. Auch bei den Berufungszivilsachen am Landgericht war zuletzt wieder ein leichter Anstieg zu beobachten: Nach 103 Verfahren im Jahr 2023 und 83 im Jahr 2024 wurden 2025 wieder 95 neue Berufungen gezählt. Dennoch bleibt die Berufungsquote im Verhältnis zu den amtsgerichtlichen Zivilsachen niedrig und lag zuletzt bei nur rund 2,6 Prozent.

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In Strafsachen zeigt sich dagegen ein gemischtes Bild. Die Zahl der erstinstanzlichen Strafverfahren am Landgericht ist erneut gesunken und lag 2025 bei 69 Neueingängen. Im Jahr 2024 waren es noch 83, 2023 sogar 94 Verfahren. Ganz anders an den Amtsgerichten: Dort stieg die Gesamtzahl der Strafsachen 2025 wieder auf 2051, nachdem sie 2024 auf 1900 abgesackt war. 2023 hatte der Wert noch bei 2149 gelegen. Die Zahl der Berufungsverfahren in Strafsachen am Landgericht lag 2025 bei 90 und damit nahezu auf Vorjahresniveau mit 87 Verfahren; 2023 waren noch 114 Berufungen eingegangen. Trotz rückläufiger Eingänge bei den großen Strafsachen hält das Landgericht an der zusätzlichen großen Strafkammer fest, die 2024 eingerichtet worden war. Begründet wird das auch mit älteren Verfahren, die weiter abgearbeitet werden müssen. Für 2026 rechnet das Gericht bislang nicht mit einer weiteren deutlichen Entspannung: Bis zum 14. Juni waren bereits 35 neue erstinstanzliche Strafverfahren eingegangen.

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Deutlich nach oben entwickelt haben sich unterdessen mehrere andere Verfahrensbereiche. So stieg die Zahl der Unternehmens- und Privatinsolvenzen im Jahr 2025 auf 1062. Im Jahr zuvor waren es 1017, 2023 noch 970 Verfahren. Auch bei Zwangsversteigerungen und Zwangsverwaltungen registrieren die Amtsgerichte einen Höchststand: 161 Verfahren wurden 2025 gezählt, nach 124 im Jahr 2024 und 114 im Jahr 2023. Selbst der bisherige Spitzenwert aus dem Jahr 2020 mit 145 Verfahren wurde damit überschritten. Noch markanter fällt die Entwicklung bei den Familiensachen aus. Hier verzeichnete der Bezirk 2025 insgesamt 3730 Verfahren – nach 3509 im Jahr 2024 und 3314 im Jahr 2023. Vergleichsweise stabil blieb dagegen die Zahl der laufenden Betreuungsverfahren mit 10.381 Fällen. In den Jahren zuvor lagen die Werte bei 10.159, 10.221 und 10.361. Auch bei Nachlass- und Testamentssachen bewegen sich die Zahlen weiter auf hohem, aber konstantem Niveau: 4210 Verfahren im Jahr 2025 nach 4260 und 4293 in den beiden Vorjahren. Die Bewährungshilfe weist dagegen seit Jahren leicht sinkende Zahlen auf. Nach 710 Probanden im Jahr 2022, 698 im Jahr 2023 und 687 im Jahr 2024 waren es 2025 noch 665.

Auch finanziell bewegt das Justizsystem im Norden erhebliche Summen. Im Jahr 2025 nahmen Landgericht und Amtsgerichte im Bezirk zusammen rund 37,51 Millionen Euro an Gerichtskosten und Auslagenvorschüssen ein. 2024 waren es noch rund 35,48 Millionen Euro, 2023 rund 36,78 Millionen Euro. Die größte Einnahmenposition bei den Amtsgerichten entfiel auf Grundbuchsachen mit insgesamt rund 16,05 Millionen Euro. Am Landgericht selbst stellen Zivilsachen mit rund 2,73 Millionen Euro den größten Einnahmenblock. Den Einnahmen stehen Ausgaben von rund 21,61 Millionen Euro gegenüber. Allein im Bereich der Betreuungssachen fielen 2025 rund 12,33 Millionen Euro an – nach 12,41 Millionen im Vorjahr und 11,73 Millionen Euro im Jahr 2023. Für Prozesskostenhilfe wurden im vergangenen Jahr rund 1,55 Millionen Euro ausgegeben, für Sachverständigengutachten rund 2,71 Millionen Euro. Damit bleiben Gutachterkosten der zweitgrößte Ausgabenposten im Bezirk.


Wandmalereien aus dem 18. Jahrhundert verzögern die Baustelle - Foto: Thomsen
Breiten Raum nahm bei der Pressekonferenz auch die öffentliche Aufmerksamkeit um mehrere Verfahren ein. Im Komplex um die sogenannte Flensburger „Partnerschaft“ im Drogenmilieu verwies das Gericht auf eine erste Welle von zehn Anklagen aus dem Jahr 2024, deren Verfahren inzwischen rechtskräftig abgeschlossen sind. Der mutmaßliche Kopf der Gruppierung wurde am 4. März 2026 zu acht Jahren und zwei Monaten Freiheitsstrafe verurteilt; das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Weitere Anklagen sind bereits erhoben und liegen derzeit bei den großen Strafkammern. Ebenfalls weiter im Fokus steht der Komplex „Letzte Generation“. Dort hat die V. Große Strafkammer eine Anklage gegen eine 34 Jahre alte Frau nur teilweise zur Hauptverhandlung zugelassen und den Vorwurf der Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung in wesentlichen Teilen nicht eröffnet. Gegen diese Entscheidung hat die Staatsanwaltschaft Rechtsmittel eingelegt. Parallel laufen weitere Verfahren, unter anderem zu Aktionen auf Sylt und am Hamburger Flughafen.

Für Diskussionen sorgt zudem weiter der Vorfall um einen Davidstern-Anhänger am Rande eines Verfahrens vor dem Amtsgericht Flensburg. Nach Darstellung des Gerichts war eine Zuschauerin am 1. Juni 2026 aufgefordert worden, ihre Kette mit dem Symbol vor Betreten des Saales abzulegen. Die Gerichtsleitung bestätigte den Vorfall und sprach nach interner Aufarbeitung von einem Irrtum. Hintergrund seien verschärfte Sicherheitsvorkehrungen gewesen, weil mit Kundgebungen und Störungen gerechnet worden sei. Künftig sollen richterliche Sicherheitsanordnungen klarer formuliert und die Kommunikation mit dem Sicherheitspersonal präziser dokumentiert werden.


Derzeit gibt es viele Baustellen im Gericht um dieses ins 21. Jahrhundert zu transformieren - Foto: Thomsen

Auch die Baustelle im Landgericht bleibt ein beherrschendes Thema. Der Umbau läuft derzeit im dritten von insgesamt vier Bauabschnitten. Besonders problematisch ist, dass mit den Sälen A 316 und A 216 zwei große, für Strafverfahren wichtige Sitzungssäle gleichzeitig nicht zur Verfügung stehen. Nach Angaben des Gerichts sollen die Arbeiten dort erst Ende 2026 abgeschlossen sein. Insgesamt rechnet die Justiz inzwischen mit einer Fertigstellung des Gesamtprojekts im Sommer 2027. Ursprünglich war vorgesehen, die Bauarbeiten bereits im März 2024 abzuschließen. Grund für die Verzögerungen sind unter anderem zusätzliche Brandschutzanforderungen, unerwartet freigelegte Stahlträger sowie historische Baubefunde im denkmalgeschützten Gebäude. Trotz dieser Einschränkungen laufe der Sitzungsbetrieb dank eines zentralen Saalmanagements bislang vergleichsweise reibungslos.

Zugleich nutzte das Landgericht die Bilanz, um an einen aus Sicht der Justiz grundlegenden Punkt zu erinnern: Gerichte sind öffentliche Orte. Fast alle Verhandlungen können ohne Anmeldung besucht werden, insbesondere montags bis freitags zwischen 9 und 14 Uhr. Ausnahmen gelten im Wesentlichen nur für Jugendstraf- und Familiensachen. Gerade in Zeiten zunehmender öffentlicher Debatten, so der Eindruck des Gerichts, sei dieses Grundprinzip vielen Menschen nicht mehr selbstverständlich.