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Lebenslange Haftstrafe: 42-jähriger hat seine Frau mit Fahrradschloss erschlagen

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Flensburg - Es war einer dieser Tage, der den Flensburgern noch lang im Gedächtnis bleiben wird.  Am frühen Donnerstagmorgen des 11. April 2019 gab es in der Heinrichstraße ein Großaufgebot von Polizei und Rettungskräften. In einem Mehrfamilienhaus in der Heinrichstraße hat ein 42 Jahre alter Mann seine Frau, wie später bekannt wurde, mit einem Fahrradschloss erschlagen. Am 27.01.2020 wurde nun das Urteil gegen dem seit 2015 in Deutschland lebenden Afghanen gefällt. Der geständige Mann wurde zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.

Was war geschehen:

Nachdem am 04. April 2019 der später getöteten 39-jährigen Ehefrau des Angeklagten und den vier gemeinsamen Töchtern (zum Tatzeitpunkt 6, 10, 13 und 16 Jahre) im Wege der einstweiligen Anordnung durch das Amtsgericht Flensburg die ehemals gemeinsam genutzte Wohnung zugewiesen worden und dem Angeklagten ein umfassendes Kontaktverbot nach dem Gewaltschutzgesetz auferlegt worden war, soll sich der Angeklagte in Kenntnis dieser Anordnung dennoch am Morgen des 11. April 2019 an die Wohnanschrift der Getöteten begeben haben. Als er im Hausflur auf seine Ehefrau getroffen sei und diese ihn aufgefordert habe, das Haus zu verlassen, habe der Angeklagte sodann ein im Hausflur befindliches massives Fahrradbügelschloss genommen und mit diesem mindestens zehn Mal auf den Kopf der Geschädigten eingeschlagen. Die Ehefrau verstarb noch vor Eintreffen der Rettungskräfte.

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www.förde.news

Der tatverdächtige Ehemann wurde einst vor Ort widerstandslos festgenommen.

Der Angeklagte sei geständig:

Am 02. Oktober war Prozessauftakt. Der Angeklagte war während des Prozesses geständig und räumte die Tat ein.

Das Kontaktverbot hat die Staatsanwaltschaft erst wenige Tage vor der Tat erlassen. Die afghanische Flüchtlingsfamilie war laut Staatsanwaltschaft 2015 nach Deutschland gekommen, seit 2016 lebte sie in Flensburg.

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Der tatverdächtige Ehemann wurde einst vor Ort widerstandslos festgenommen.

Der Angeklagte sei geständig:

Am 02. Oktober war Prozessauftakt. Der Angeklagte war während des Prozesses geständig und räumte die Tat ein.

Das Kontaktverbot hat die Staatsanwaltschaft erst wenige Tage vor der Tat erlassen. Die afghanische Flüchtlingsfamilie war laut Staatsanwaltschaft 2015 nach Deutschland gekommen, seit 2016 lebte sie in Flensburg.

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