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Landesregierung verlängert Corona-Bekämpfungsverordnung

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Schleswig-Holstein - Verlängerung der bestehenden Landesverordnung bis zum 14. November - Foto: Thomsen

KIEL. Die Landesregierung hat heute (12. Oktober) die Geltungsdauer der bereits bestehenden Corona-Bekämpfungsverordnung für vier weitere Wochen verlängert. Somit gilt weiterhin für Innenräume die 3G-Regelung (vollständig geimpft, genesen, negativ getestet). Wo die 3G-Regelung nicht greift (unter anderem im öffentlichen Personenverkehr und Einzelhandel), gilt weiterhin die Maskenpflicht.

Das ändert sich

Einzige Änderung in der neuen Corona-Bekämpfungsverordnung: Im Pflegebereich gilt (wie bereits in den Krankenhäusern), dass Besucherinnen und Besucher mit einer akuten Atemwegserkrankung eine Einrichtung betreten dürfen, wenn dies beispielsweise aus sozialethischen Gründen erforderlich ist (insbesondere im Falle einer Sterbebegleitung).

Die komplette Landesverordnung vom 20. September kannst du hier nachlesen: Landesverordnung

Die ausschließlich um den genannten Punkt ergänzte Verordnung gilt von Sonntag, 17. Oktober, bis einschließlich Sonntag, 14. November 2021

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