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Justizministerin Spoorendonk zu 20 Jahren psychosozialer Prozessbegleitung - Schleswig-Holsteinisches Projekt war bundesweiter Vorreiter

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Justizministerin Anke Spoorendonk hat die in Schleswig-Holstein entwickelte Vorbereitung für und Betreuung von Kindern und Jugendlichen bei Zeugenaussagen in Strafverfahren als Erfolgsgeschichte bezeichnet. Das 1995 als „Zeugenbegleitprogramm“ gestartete Projekt ist inzwischen als „psychosoziale Prozessbegleitung“ fester Bestandteil der schleswig-holsteinischen Justiz. Im Rahmen einer Feierstunde sagte die Ministerin am 25. November im Landgericht Flensburg: „Jeder von uns weiß, dass Zeugen, die zu einem Gerichtstermin geladen sind, dieses Gebäude mitunter mit sehr viel Angst und Unsicherheit betreten. Alle Prozessbegleiterinnen des Landes sorgen mit ihrer hervorragenden Arbeit dafür, dass diese Zeugen sich mit einer gewissen psychischen Stabilität dem Gerichtstermin stellen können. Das ist nicht nur für die Zeugen, sondern auch für die Justiz von unschätzbarem Wert“, so Spoorendonk. 

Bundesweit hätten erst wenige Länder begonnen, ein flächendeckendes Angebot der Prozessbegleitung aufzubauen. Deshalb habe die Justizministerkonferenz 2012 die Einrichtung einer Arbeitsgruppe beschlossen, die im Frühjahr 2014 ihren Ab-schlussbericht und erarbeitete bundeseinheitliche Standards vorgelegt habe. „Wer diese Empfehlungen der Arbeitsgruppe kennt, wird erkennen, dass sich die schleswig-holsteinischen Standards darin wiederfinden. Diese Standards wurden von allen Justizministerinnen und Justizministern begrüßt, gleichzeitig haben wir uns einstimmig dafür eingesetzt, dass vor allem für besonders schutzbedürftige Kinder und Jugendliche ein Anspruch auf diese intensive Form der Zeugenbegleitung im Gesetz aufgenommen wird. Dem ist der Bundesjustizminister auch nachgekommen, indem er im 3. Opferrechtsreformgesetz, das sich noch im laufenden Gesetzgebungsverfahren befindet, ausführliche Regelungen zur Prozessbegleitung aufgenommen hat“, erklärte Spoorendonk.

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