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Helmurteil – Radfahren auch weiterhin „oben ohne“ erlaubt

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Kiel. Die Karlsruher Richter haben bestätigt, dass einem Radfahrer ohne Helm nicht automatisch eine Mitschuld an Unfallfolgen zugesprochen werden kann. Der BGH damit hat heute einer Fahrradfahrerin Recht gegeben, die gegen ein Urteil des OLG Schleswig geklagt hatte.

„Das Urteil ist eine gute Nachricht für die Radfahrer in Deutschland“, freut sich der Vorsitzende des ADFC Schleswig-Holstein, Heinz-Jürgen Heidemann. „Wer sich als Autofahrer grob fahrlässig verhält und einen Unfall verursacht, haftet auch in Zukunft in vollem Umfang für die Folgen  – und das ist gut so. Der ADFC hat mit der verunglückten Radfahrerin für dieses Urteil gekämpft – und wir freuen uns, dass sie nach den Strapazen des fast zwei Jahre dauernden Rechtsstreits und der Bewältigung der schweren Unfallfolgen von höchster Instanz Recht bekommen hat.“

Der ADFC setzt beim Helm auf Freiwilligkeit. Vor allem Kinder und ältere Menschen sind gefährdeter, deshalb ist für sie das Tragen eines Helmes empfehlenswert. Auch Geländefahrer haben ein höheres Risiko.

Die meisten schweren oder tödlichen Unfälle mit Fahrradfahrern passieren an Kreuzungen und Einmündungen. Besonders beim Rechtsabbiegen wird es an Kreuzungen sehr oft gefährlich. Hier vernachlässigen viele Autofahrer den Schulterblick und nehmen den Radfahrern die Vorfahrt. Und viele Radfahrer unterschätzen den toten Winkel. Weitere wichtige Unfallursachen sind plötzliche geöffnete Fahrertüren (auch hier trägt in der Regel der Autofahrer die Hauptschuld), aber auch Baumwurzelaufbrüche oder andere gravierende Mängel auf den Radwegen.

Rücksicht, vorausschauendes Fahren und eine gute Portion Einfühlungsvermögen in die anderen Verkehrsteilnehmer sind die wichtigsten Voraussetzungen für sicheren Straßenverkehr. Das gilt für alle Verkehrsteilnehmer. Außerdem brauchen wir bei steigendem Radverkehrsanteil in den großen Städten deutlich mehr Platz für den Radverkehr. Breite, gut gepflegte Fahrradspuren sind das Ziel. Eine gute und sichere Rad-Infrastruktur, eine eindeutige Wegeführung und gute Sichtbeziehung zwischen den Verkehrsteilnehmern sowie mehr Tempo 30-Zonen sind Rezepte für sicheren Radverkehr. Außerdem können technische Hilfsmittel – wie elektronische Abbiegeassistenten für LKWs oder die Türöffnerwarnung für PKWs in Zukunft helfen, schwere Unfälle zu verhindern.  
Quelle:PM V.i.S.d.P. Carsten Massau ADFC Schleswig-Holstein

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