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Grundsteuerbescheide der Stadt Flensburg - Verzögerung beim Versand

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- Archivbild - Foto: Flensburger-Stadtanzeiger.de

 Am 05. Januar 2017 war der Versand von rd. 32.000 Briefen der Stadt an die Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Flensburg sowie der Stadt Glücksburg (Ostsee) vorgesehen. Allein mehr als 26.000 Änderungsbescheide davon für die Grundsteuerveranlagung. Aufgrund der Menge der Schriftstücke war damit zu rechnen, dass der Versand einige Zeit in Anspruch nehmen würde.

Die vermehrte Nachfrage nach der Zustellung der Bescheide über die Grundsteuer 2017 und die inzwischen verstrichene Zeit von mehreren Wochen führte dazu, dass der ordnungsgemäße Versand bei der Stadt noch einmal überprüft wurde.

Bei der Übertragung der Datensätze an die Datenbank für das Drucksystem, in der die Schreiben für den Druck und die anschließende Kuvertierung aufbereitet werden, ist ein technischer Fehler aufgetreten, so dass einige wenige Bescheide nicht sofort zugestellt werden konnten. Dieser technische Fehler ist nunmehr lokalisiert und behoben, so dass alle Bescheide inzwischen auch vollständig versandt wurden.

Vor diesem Hintergrund weist die Stadtverwaltung noch einmal darauf hin, dass die Widerspruchsmöglichkeiten zu jedem Bescheid natürlich vollumfänglich erhalten bleiben. Die Frist beginnt mit der Zustellung des Bescheides. Sie haben allerdings, wie alle anderen Widersprüche auch, keine aufschiebende Wirkung, so dass die erhöhte Grundsteuer zum 15.02. von den Konten der Steuerpflichtigen eingezogen wird bzw. zu entrichten ist.

Haus und Grund hat angekündigt, einen Musterprozess für deren Mitglieder durchzuführen, der eine Grundlage für die Bearbeitung der Widersprüche sein könnte. Die Stadt prüft, die bisher eingegangenen Wiedersprüche ruhend zu stellen und alle diejenigen, die einen Widerspruch gegen den Grundsteuerbescheid eingelegt haben, entsprechend dem Ausgang des Musterverfahrens zu behandeln.(Stadt-Flensburg)

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