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Google schaltet Löschantragsformular online

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Vor zwei Wochen verabschiedete der Europäische Gerichtshof ein Gesetz, das den Nutzern im Internet das „Recht auf Vergessen“ bietet. Dieses Gesetzt gilt für sämtliche Suchmaschinen-Anbieter.

Google setzte dieses Urteil mit einem Löschantragsformular um. Mit diesem Formular haben Nutzer im Internet die Möglichkeit Inhalte bzw. Links zu Seiten in den Suchergebnissen löschen zu lassen, die zu unangenehmen Dingen aus der Vergangenheit verlinkt sind. Dazu müssen die Nutzer das Land wählen aus dem der Link, der gelöschten Seite stammt, Vor- und Nachname, Ihre aktuelle E-Mail-Adresse, die jeweilige URL der Seite, eine Begründung für die Entfernung des Inhalts und eine Kopie des Personalausweises in dem Formular angeben, um einen Missbrauch zu vermeiden.

Zuletzt unterschreiben Sie den Antrag mit der Eingabe Ihres Namens. Google beschreibt, dass sie jede Anfrage prüfen und die Anfrage zwischen den Datenschutzrechten des Einzelnen und dem Recht der Öffentlichkeit auf Auskunft und Informationsweitergabe abwägen.


Nach Veröffentlichung des Formulars sind bereits tausende Anträge gestellt worden, diese müssen, laut Google, erneut gestellt werden. Wegen der hohen Anzahl von Anträgen, macht Google keine Angaben zu den Bearbeitungszeitraum.

Text:Dreger

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