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Gericht: Nach Urteilsverkündung schluckt Angeklagter Rasierklinge

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Der Angeklagte wurde knapp 10-jähirgen Haftstrafe verurteilt - Fotos: Thomsen

Flensburg - Einem 24-jährigen Mann wurde zur Last gelegt, seinen Mitbewohner in der Harrisleer Straße ermordet zu haben, wofür er am Dienstag zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt wurde. Direkt nach der Urteilsverkündung versuchte er im Gerichtssaal von Flensburg sich das Leben zu nehmen. Nach dem Urteilsspruch zeigte der Verurteilte im Gerichtssaal Anzeichen eines Selbstmordversuchs. Stefan Wolf, ein Sprecher des Gerichts, berichtete, der Angeklagte habe behauptet, eine Rasierklinge verschlucken zu wollen, die er im Mund verborgen hielt. Trotz sofortiger Überprüfung durch die Gerichtsdiener wurde nichts gefunden, jedoch besteht der Verdacht, dass er den Gegenstand bereits geschluckt hatte. Notfallkräfte trafen schnell ein, nachdem sie alarmiert wurde, und der Angeklagte war ansprechbar und bei Bewusstsein. Wolf äußerte tiefes Bedauern über den Vorfall und merkte an, dass noch geklärt werden müsse, ob und wie der Angeklagte den scharfen Gegenstand in den Saal schmuggeln konnte.

Nachdem die medizinische Versorgung des Angeklagten gesichert war, hat die Kammer überprüfen müssen, ob die Urteilsverkündung fortgesetzt werden muss, oder ob sie abzubrechen und ggf. zu wiederholen ist. Die Verkündung des Tenors, der Urteilsformel, muss in Anwesenheit des verhandlungsfähigen Angeklagten stattfinden. Die anschließende Begründung der Urteilsformel kann in Abwesenheit eines Angeklagten fortgesetzt werden, wenn er sich eigenmächtig entfernt oder verhandlungsunfähig macht. Dies gilt auch im Falle eines (etwaigen) Suizidversuchs. Die Kammer hat die Urteilsbegründung daher fortgesetzt, nachdem der Angeklagte per Krankenwagen abtransportiert worden war, um medizinisch versorgt zu werden.
Dem jungen Mann wird vorgeworfen, seinen Mitbewohner kurz vor Weihnachten 2022 erstochen zu haben und danach nach Frankreich geflohen zu sein, wo er Anfang 2023 festgenommen wurde.

Nach dem Zwischenfall im Gericht konnte der Prozess ohne die Anwesenheit des Angeklagten abgeschlossen werden. Er wurde zu neun Jahren Gefängnis verurteilt, ohne dass das Gericht einen minderschweren Fall anerkannte.

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