Fünf Festnahmen in Schleswig-Holstein wegen illegaler Exporte nach Russland - Rund 16.000 Lieferungen

 |  von Thomsen / Foerde.news

Der Gesamtwert der mutmaßlich verbotswidrigen Geschäfte beläuft sich demnach auf mindestens 30 Millionen Euro - Symbolfoto: Thomsen

Lübeck/Karlsruhe – Die Bundesanwaltschaft hat am Montag fünf mutmaßliche Mitglieder einer kriminellen Vereinigung festnehmen lassen, die in großem Stil gegen das Außenwirtschaftsgesetz verstoßen haben sollen. Die Gruppe soll über Jahre hinweg Exportgeschäfte nach Russland abgewickelt und dabei EU-Sanktionen systematisch umgangen haben.

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Auf Grundlage von Haftbefehlen des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs wurden in Lübeck und im Kreis Herzogtum Lauenburg festgenommen:

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  • der deutsch-ukrainische Staatsangehörige Artem I.,

  • die deutschen Staatsangehörigen Boris M. und Eugen R.,

  • der deutsch-russische Staatsangehörige Nikita S.

Vorläufig festgenommen wurde zudem der deutsch-russische Staatsangehörige Daniel A.

Parallel zu den Festnahmen wurden Wohn- und Geschäftsräume in Lübeck, im Kreis Herzogtum Lauenburg, in Frankfurt am Main, im Landkreis Nordwestmecklenburg, in Nürnberg und im Kreis Ostholstein durchsucht. Die Maßnahmen richten sich gegen insgesamt zehn Beschuldigte; fünf von ihnen befinden sich derzeit auf freiem Fuß.

Verdacht: Kriminelle Vereinigung und systematische Umgehung von EU-Embargos

Nach Angaben der Bundesanwaltschaft besteht der dringende Verdacht, dass die Festgenommenen als Mitglieder einer kriminellen Vereinigung gewerbs- und bandenmäßig gegen das Außenwirtschaftsgesetz verstoßen haben. Grundlage sind unter anderem § 129 Strafgesetzbuch (Bildung einer kriminellen Vereinigung) sowie § 18 Außenwirtschaftsgesetz in Verbindung mit einschlägigen EU-Russland-Embargo-Verordnungen.

Im Zentrum des Netzwerks soll ein in Lübeck ansässiges Handelsunternehmen stehen, dessen Alleingesellschafter und Geschäftsführer demnach Nikita S. ist. Spätestens seit Beginn des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine im Februar 2022 sollen er und die übrigen Beschuldigten das Unternehmen genutzt haben, um konspirativ Güter für die russische Industrie zu beschaffen und nach Russland zu exportieren – trotz der geltenden Embargobestimmungen.

Zur Verschleierung der Geschäfte sollen die Verdächtigen mindestens eine weitere Scheinfirma in Lübeck, Scheinabnehmer in und außerhalb der Europäischen Union sowie ein russisches Unternehmen eingesetzt haben, in dem Nikita S. ebenfalls eine verantwortliche Position innehaben soll. Auf russischer Seite sollen nach bisherigen Erkenntnissen mutmaßlich staatliche Stellen hinter dem Beschaffungsnetzwerk gestanden haben.

Tausende Lieferungen, Dutzende Rüstungsfirmen als Endabnehmer

Nach derzeitigem Stand der Ermittlungen sollen die Beschuldigten rund 16.000 Lieferungen nach Russland veranlasst haben. Der Gesamtwert der mutmaßlich verbotswidrigen Geschäfte beläuft sich demnach auf mindestens 30 Millionen Euro. In dieser Höhe hat der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs einen Vermögensarrest angeordnet.

Zu den Endabnehmern der Güter sollen nach Angaben der Ermittler mindestens 24 in Sanktionslisten geführte russische Rüstungsunternehmen gehört haben. Welche konkreten Waren geliefert wurden, teilten die Behörden nicht im Detail mit. Es soll sich jedoch überwiegend um sogenannte Dual-Use-Güter handeln, die sowohl zivil als auch militärisch genutzt werden können.

Das Verfahren wird in enger Zusammenarbeit mit dem Bundesnachrichtendienst geführt, die polizeilichen Ermittlungen liegen beim Zollkriminalamt.

Nächste Schritte: Entscheidung über Untersuchungshaft

Die festgenommenen Beschuldigten sollen im Laufe des Dienstags dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe vorgeführt werden. Dieser entscheidet, ob gegen den vorläufig festgenommenen Daniel A. ein Haftbefehl erlassen wird und eröffnet den übrigen vier Beschuldigten die bereits bestehenden Haftbefehle. Dann wird auch über eine mögliche Untersuchungshaft entschieden.

Hintergrund: EU-Sanktionen gegen Russland

Ausfuhrbeschränkungen sind ein zentraler Bestandteil der Sanktionspakete, mit denen die Europäische Union auf den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine reagiert. Europäische Unternehmen dürfen bestimmte Güter nicht mehr nach Russland verkaufen. Neben klassischen Rüstungsgütern betrifft dies insbesondere Waren mit doppeltem Verwendungszweck (Dual Use), etwa Triebwerke und Software für Drohnen, elektronische Bauteile oder optische Komponenten.

Darüber hinaus unterliegen auch Ausrüstung und Technologien für die Energiebranche, die Seeschifffahrt sowie die Luft- und Raumfahrtindustrie strengen Beschränkungen. Ergänzend zielen Ausfuhrverbote für bestimmte Luxusgüter wie hochwertige Fahrzeuge, Uhren oder Schmuck auf wohlhabende russische Käufer.

Die Maßnahmen sollen sowohl die militärische Handlungsfähigkeit Russlands einschränken als auch wirtschaftliche und politische Eliten dazu bewegen, Druck auf die Führung in Moskau auszuüben, um eine Beendigung des Angriffskriegs zu erreichen.