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Flensburger CDU-Ratsfraktion optimiert Beherbergungsabgabe

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Foto: Flensburger-Stadtanzeiger

Die Unsicherheit um die Flensburger Tourismusabgabe ist beendet. Der heutige Beschluss des Finanzausschusses setzt ein Zeichen für die Qualität der Flensburger Hotels und sichert neue Impulse in der Tourismusförderung – und er schafft durch Verbesserung der bestehenden Beherbergungsabgabe Entwicklungschancen für die Branche.

Im Rahmen des Haushaltshilfekonsolidierungsvertrages ist Flensburg die Verpflichtung eingegangen, mit Einführung einer Tourismusabgabe eine Einnahme von 850.000 Euro zu erzielen. Die CDU unterstützt das Konsolidierungsziel. Die Einführung der Tourismusabgabe wäre aber nur sinnvoll, wenn damit zum einen erkennbare Verbesserungen der Tourismusförderung erreicht und zum anderen die Kosten nachvollziehbar und unbürokratisch von allen Nutznießern erhoben würden. Die zuletzt geplante Tourismusabgabe erfüllt diese Voraussetzungen nicht.

Der von der CDU initiierte und nun verabschiedete Gegenentwurf sieht eine Veränderung der bestehenden Beherbergungsabgabe vor. Damit wird dem Bedürfnis Rechnung getragen, hochwertigen Unterkünften die Entscheidung nicht schwerzumachen, auch mehr als drei Sterne anzustreben. Bisher war die Sterne-Bewertung Grundlage für die Erhebung von Pauschalbeträgen je Bett und Nacht. In der geänderten Fassung wird auf die Stufen verzichtet, stattdessen wird von allen ein Anteil von 7,5% auf den Übernachtungspreis abgefordert. Damit geht die CDU-Fraktion auch auf Forderungen aus der eigenen Partei ein, die im Herbst 2016 entsprechende Beschlüsse gefasst hatte.

Die Einnahmen verwendet die Stadt Flensburg für die Stützung der Entwicklungsstrategie der Tourismusorganisation TAFF und die Förderung freier Kulturträger. Durch die erwartete Steigerung der touristischen Attraktivität Flensburgs werden die zur Kasse gebetenen Hoteliers profitieren.

 

Begriffserläuterung:

  • Die Tourismusabgabe ist eine Abgabe, die auf Wirtschaftsbetriebe abzielt, die unmittelbar oder mittelbar von Tourismus profitieren können. Eine Abstufung nach Höhe des angenommenen möglichen Einflusses des Tourismus auf die jeweilige Branche können dabei berücksichtigt werden.
    Vorteil: Viele Unternehmen teilen sich die Abgabenlast, die dadurch oft sehr gering ausfällt.
    Nachteil: Hoher Ermittlungsaufwand, jährliche Neuerhebung, schwieriger Nachweis, keine direkte Weitergabe der Kosten an Kunden möglich.
  • Die Beherbergungsabgabe umfasst ausschließlich Beherbergungsbetriebe.
    Vorteil: Die Beherbergungsabgabe fungiert wie eine Kurtaxe, ist bundesweit bei Reisenden bekannt und akzeptiert. Sie kann transparent an Kunden weitergereicht werden.
    Nachteil: Durch die geringe Zahl der betroffenen Wirtschaftsbetriebe ist die Abgabenlast je Betrieb relativ hoch. Beim Weiterreichen der Kosten entsteht ein monetärer Wettbewerbsnachteil gegenüber Betrieben im Flensburger Umland.

(http://www.cdu-flensburg.de/artikel/tourismusfoerderung-mythen-und-fakten)

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