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Flensburg: Alkoholverbot in der Innenstadt

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Flensburg - Ab Montag dem 26. April ist ein Alkoholausschank an einigen Orten in Flensburg verboten - Archivfoto: Thomsen

Mit Wirkung zum 26. April 2021 ist in folgenden öffentlichen Bereichen in Flensburg unter freiem Himmel der Verzehr von alkoholhaltigen Getränken untersagt. Darunter fällt auch der Südermarkt sowie der Hafenbereich

In folgenden öffentlichen Bereichen unter freiem Himmel ist gemäß § 2b Satz 1 der Coronavirus-Bekämpfungsverordnung der Verzehr von alkoholhaltigen Getränken untersagt:


a) Südermarkt/Holm/Nikolaikirchhof: in der Zeit von Montag bis Sonntag, zwischen 10.00 Uhr und 24.00 Uhr;
b) Hafenbereich zwischen Schiffbrücke 39 und Ballastkai 10: in der Zeit von Montag bis Sonntag zwischen 12.00 Uhr und 24.00 Uhr.


Die Gebietsabgrenzung ergibt sich aus der beigefügten Anlage. Hiervon ausgenommen ist der Ausschank und der Verzehr im Rahmen des Betriebs der Außengastronomie von Gaststätten gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 1 der Corona-BekämpfVO, soweit der Verzehr am Platz erfolgt.

Die Politik äußert sich ebenfalls zu dem Verbot:

So kritisieren die Junge Liberale den Alkoholverbot:

Zum Alkoholverbot, welches seitens der Stadt Flensburg mit der neuesten Allgemeinverfügung erlassen wurde, äußern sich nun die Jungen Liberalen Flensburg.

„Die Stadtverwaltung sendet mit einem Alkoholverbot das völlig falsche Signal. Gerade sich in Ausbildung befindende Menschen können sich den Gang in die Außengastronomie nicht immer leisten. Es schadet niemanden, wenn man sich mit einem guten Freund bei frischer Seeluft auf ein Bier trifft.“, kommentiert Erik Jäger, Vorsitzender der Jungen Liberalen Flensburg.

Laut den Jungen Liberalen solle man die bestehenden Auflagen stattdessen besser kontrollieren. Es sei laut der JuLis davon auszugehen, dass Personal vorhanden sei, um das neue Verbot auch durchzusetzen. Dieses Personal solle man lieber dafür einsetzen, um die Einhaltung bestehender Regeln zu kontrollieren.

Dazu ergänzt Jäger: „Dann müssen wir den Naherholungsfaktor unseres Hafens, den gerade in dieser schweren Zeit viele Flensburger schätzen, nicht unnötig einschränken.“

Der CDU-Chef Arne Rüstemeier sagt folgendes auf Nachfrage unserer Redaktion: "Wann immer es kommunale Einschränkungen gibt, müssen diese auch durch die Stadt durchgesetzt werden können. Der Ehrliche darf auch hier nicht der Dumme sein. Schon in Zeiten ohne Pandemie waren entsprechende Ordnungskräfte der Stadt rar gesät. Es wird nicht Aufgabe der Polizei sein, einem solchen Verbot zur Wirkung zu verhelfen."

 

Die Zahlen für Flensburg vom 23. April sind wie folgt:

Inzidenzwert: 42,1 für morgen, Gesamtzahl der Infizierten 2.162 (plus 10 zum Vortag), verstorbene 39, aktuell Infizierte: 80.

Diese Allgemeinverfügung gilt ab Montag, den 26.04.2021 bis einschließlich Sonntag, den 09.05.2021. Eine Verlängerung ist möglich.
Zuwiderhandlungen gegen diese Allgemeinverfügung stellen gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 1 der Corona-BekämpfVO eine Ordnungswidrigkeit dar.

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