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Fernwärmepreis 2023 staatliche Maßnahmen dämpfen Anpassung Grundpreis wird nicht angepasst

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Für die verbleibende Verbrauchsmenge gelten die regulären Preise des Wärmeversorgers - Foto: Thomsen

Flensburg - Die gute Nachricht gleich vorab: Staatliche Maßnahmen federn die Anpassung der Fernwärmepreise ab. Auch die beiden Monate Januar und Februar, in denen aufgrund der niedrigen Temperaturen am stärksten geheizt wird, subventioniert auch der Bund. Den fixen jährlichen Grund- und Bereitstellungpreis deckelt der Bund auf den Stand September 2022 (mit 7 % MwSt.). Die Differenz übernehmen die Stadtwerke.

Zwar gilt die Wärmepreisbremse der Bundesregierung erst ab 01. März 2023, aber für die Monate Januar und Februar 2023 gibt es rückwirkend Geld zurück. Der Arbeitspreis wird durch den Bund grundsätzlich für 80 Prozent des Wärmeverbrauchs auf 95 Euro/Megawattstunde (MWh) vorerst bis April 2024 gedeckelt. Das entspricht etwa dem Arbeitspreis der Stadtwerke, der seit 01.04.2022 gilt. Die Differenz zum aktuellen Preis des jeweiligen Energieversorgers übernimmt der Bund. Für die verbleibende Verbrauchsmenge gelten die regulären Preise des Wärmeversorgers. Die Deckelung der Förderung auf 80 % des Verbrauchs wählte der Bund, um einen Anreiz zum Energiesparen zu liefern. Berechnungsbasis ist der Vorjahresverbrauch zum Stichtag 01. September 2022.

Der fixe jährliche Grundpreis und Bereitstellungspreis werden staatlich auf das Niveau vom September 2022 gedeckelt (aber mit 7 % MwSt.). Die Differenz zur Preisanpassung auf Basis der Preisänderungsklausel übernehmen die Stadtwerke. Der Staat leistet hier keine Ausgleichszahlung.

Dr. Dirk Wernicke, Geschäftsführer der Stadtwerke Flensburg, erklärt, wie sich der Fernwärmepreis entwickelt: „Durch die Wärmepreisbremse werden die Mehrkosten für unsere Wärme-Kunden im nächsten Jahr bei rund 15 % Prozent liegen. Dies liegt vorrangig an der staatlichen Unterstützung des Arbeitspreises. Die eigentlich notwendige Preisanpassung beim Grund- und Bereitstellungpreis übernehmen die Stadtwerke wie staatlich vorgegeben. Das ist ein Betrag im einstelligen Millionenbereich. Sozial schwächer gestellte Kunden möchten wir durch unsere Spende von 500.000 Euro für den Härtefallfonds unterstützen.“

Kosten gestiegen

Alle Kostenbestandteile für die Energieproduktion wie zum Beispiel Steinkohle- und Erdgaspreise sind seit Monaten extrem gestiegen. Wie nahezu alle Wärmeversorger und Erdgasanbieter müssen auch die Stadtwerke Flensburg diese Steigerungen an ihre Kunden weitergeben und zum 01. Januar 2023 den Wärmepreis anpassen, der dann durch staatliche Maßnahmen subventioniert wird.

Neuer Fernwärmepreis

Seit 01. November 2022 gelten Preisänderungsklauseln für die Fernwärme, die jetzt erstmals angewendet werden. Sie ändert nichts am seit Jahrzehnten bekannten System mit fixem, jährlichem Grundpreis, leistungsabhängigem Bereitstellungspreis und verbrauchsabhängigem Arbeitspreis.

Die Formeln der Preisänderungsklauseln spiegeln die Kostenstruktur der Fernwärme so gut wie möglich wider und soll verdeutlichen, warum sich Wärmepreise ändern. „Ändern“ bedeutet, dass Preise auf Basis der Preisänderungsklauseln steigen, aber auch wieder sinken können. Die Preisänderungsklauseln zeigen nicht die Einsatzmengen einzelner Betriebsstoffe, sondern die Kostenstruktur.

Sie ergänzt die bisherige Preisstruktur durch weitere Informationen über die Kostenentwicklung und wird für die Preiskalkulation der Wärmepreise am 01. Januar 2023 erstmals angewendet.

Wie das aussieht erklären die Stadtwerke auch mit einem Kurzfilm auf der Homepage. Ihre Kunden informieren die Stadtwerke per Brief ab 27. Dezember 2022.

Werden alle Kostensteigerungen wie beschrieben in den Preisänderungsklauseln berücksichtigt, führt dies zu folgenden Fernwärmepreisen ab 01. Januar 2023.

Im Vergleich: Fernwärmepreis mit staatlicher Bremse

Die neuen Wärme-Preise ab 01. Januar 2023 werden aber durch verschiedene Maßnahmen des Bundes abgefedert, so dass die Kunden diese effektiv nicht bezahlen werden.

Dazu zählen:

  1. Seit 01.10.2022: Niedrigere MwSt.-Satz von 7 statt 19 % auf Fernwärme.
  2. Im Dezember wird der monatliche Abschlag für die Fernwärme ausgesetzt und den Kunden erstattet.
  3. Vom 01. Januar bis vorerst 31. Dezember 2023 gilt die Wärmepreisbremse des Staates: Fernwärmekunden zahlen für 80 % ihres Verbrauches einen Arbeitspreis von 95 Euro/MWh. Dies entspricht ungefähr dem Fernwärme-Arbeitspreis, den Stadtwerke-Kunden seit 01. Oktober 2022 mit reduzierter MwSt. zahlen.

Die fixen Bestandteile Grund- und Bereitstellungspreis bleiben auf dem Niveau vom September 2022 (mit MwSt. 7 %) gedeckelt. Die Differenz zur Preisgleitklausel tragen die Stadtwerke.          

Unter Berücksichtigung der Wärmepreisbremse gelten für den Kunden folgende Fernwärmepreise ab 2023:

Was bedeutet das für eine Wohnung oder ein Haus?

Die Stadtwerke haben das für zwei Modellhaushalte gerechnet:

Für eine Wohnung sind nächstes Jahr 10,22 Euro pro Monat mehr aufzuwenden, bei einem Haus sind es 36,05 Euro pro Monat. Prozentual liegen beide Werte bei rund 15 % (Wohnung: 7 MWh Verbrauch, 5,3 kW Anschlussleistung; Haus: 24,7 MWh Verbrauch, 15 kW Anschlussleistung).

Das ist prozentual deutlich weniger als bei anderen Heizungsarten wie Erdgas oder Heizöl, bei denen sich in vielen Regionen die Preise für das Heizen verdoppelt haben oder sogar noch stärker gestiegen sind.

Der letztendlich zu zahlenden Preise für Wärme in Flensburg steigen durch die staatliche Unterstützung und den Beitrag der Stadtwerke deutlich geringer als befürchtet.

Die Strompreisbremse

Gilt ebenfalls vom 1. März 2023 bis April 2024 für private Verbraucher sowie kleine und mittlere Unternehmen mit einem Stromverbrauch von bis zu 30.000 Kilowattstunden pro Jahr. Im März werden hier rückwirkend die Entlastungsbeträge für Januar und Februar 2023 angerechnet.

Der Strompreis wird auf 40 Cent inklusive aller Steuern, Abgaben, Umlagen und Netzentgelte begrenzt. Das liegt relativ nah am Stadtwerke-Preis für die Grundversorgung von 43,33 Cent/kWh. Die Bremse gilt für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs. Für Industriekunden liegt die Grenze bei 13 Cent zuzüglich Steuern, Abgaben und Umlagen für 70 Prozent des bisherigen Verbrauchs.

Insgesamt sind das bei einem Verbrauch von 2.000 kWh p.a. (Wohnung) 18,92 Euro mehr pro Monat und bei 4.000 kWh 37,05 Euro (Haus).

Ausblick - Paket für die Zukunft

Unabhängig von Preisen und Krisen haben die Stadtwerke in den nächsten Jahren noch viel vor, so Dr. Wernicke weiter: „Wir schnüren ein großes Paket für die Zukunftssicherung der Region. Dazu zählen die Umstellung der Energieerzeugung auf Klimaneutralität, der Bau eines lokalen Betriebshofs für den emissionsfreien Flottenbetrieb der Aktiv Bus, der weitere Ausbau des Glasfasernetzes sowie die Errichtung einer neuen Hochspannungs-Stromleitung mit Anschluss an das deutsche Stromnetz. Alle Projekte zusammen sind mit Investitionen in mittlerer dreistelliger Millionenhöhe verbunden.“

Die Anwendung der Preisänderungsklauseln

Und wie sieht die Anwendung der Preisänderungsklauseln praktisch mit den neuen Indices aus?

Fixer jährlicher Grundpreis und leistungsabhängiger Bereitstellungspreis

Grundpreis brutto:

593,02 Euro/Jahr = 554,22 x 1,07

Bereitstellungspreis brutto:

41,22 Euro/Jahr = 38,52 x 1,07

Verbrauchsabhängiger Arbeitspreise

 

Arbeitspreis primär brutto

166,27 Euro/MWh = 152,59 x 1,07

Arbeitspreis primär brutto

166,96 Euro/MWh = 156,04 x 1,07

 

 Fernwärmepreisentwicklung in Kurz:

  1. 10.22: MwSt.-Absenkung Wärmepreis von 19 auf 7 %
  2. 22: Abschlag Fernwärme ausgesetzt, Subvention
                    durch den Bund
  3. 01.23 Neuer Preis Fernwärme nach Preisänderungsklausel

Arbeitspreis primär     163,27 Euro/MWh

Arbeitspreis sek.   166,96 Euro/MWh

Grundpreis          593,03 Euro/Jahr

Bereitstellungspreis           41,22 Euro/Jahr/kW

  1. 01.23 Wärmepreisbremse Bund wie 4., wirksam bis April 2024
                     Arbeitspreis                    95 Euro/MWh
                     Grundpreis              504,16 Euro/Jahr
                     Bereitstellungspreis  35,04        Euro/Jahr/kW
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