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Fall Jonas: Rettung war für Ersthelfer unmöglich

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Flensburg - Der 18-Jährige Zeuge wollte flüchten - Foto: Thomsen

Das Gerichtsverfahren gegen den heute 20-Jährigen P.S. ging am Montagmorgen weiter. Nachdem bereits in der letzten Woche zwei Zeugen des 16-Jährigen Opfer Jonas Niendorf sowie eine Gerichtsmedizinerin gehört worden waren, ging es am Montag mit einem 34 Jahre alten Ersthelfer weiter. Dieser war zur Tatzeit an der Aussichtsplattform und wollte Fotos vom Hafen machen. Als er seine Technik aufbaute, bemerkte er gegen 18:15 Uhr wie drei Jugendliche in Richtung der Aussichtsplattform gingen.

Wie der Zeuge vor Gericht bestätigte, haben sich die drei ruhig und entspannt unterhalten. Um 18:19 Uhr nahm der Fotograf dann zwei weitere Jugendliche wahr, den Angeklagten mit einem Freund, der am Montag dieser Woche ausgesagt hat.

Auf die Frage vom Gericht, warum der Zeuge sich so genau an die Uhrzeiten erinnere, erklärte dieser dass er jeweils gerade ein Foto mit seiner Kamera gemacht habe und diese einen Zeitstempel entsprechenden aufweisen.

Da der Zeuge nur ca. 15 Meter entfernt war, konnte er mitbekommen, wie sich zwei der Jugendlichen streiten, er hörte laut und deutlich die Worte, „Hau ab“. Kurz danach hat er einen Schlag wahrgenommen. „Ich habe mich dann umgedreht und sah, wie der „Jonas“ schon blutete und dann habe ich den Notruf um 18.20 Uhr angerufen“, so der Zeuge.

Jedoch räumte der Zeuge während seiner Vernehmung auch ein, dass er der Rettungsleitstelle möglicherweise zunächst einen falschen Notfallort genannt hatte. Er ist sich zwar sicher, dass er gesagt hat, dass er sich an der Aussichtsplattform an der Duborg-Skolen befinde, welche am Schlosswall ist, jedoch wohl die Straße „Schlossstraße“ in der Stresssituation sagte. Daher hatten die Einsatzkräfte anfangs Schwierigkeiten, den richtigen Einsatzort zu finden. Wie die Gerichtsmedizinerin jedoch erklärte, wäre selbst bei der sofortigen richtigen Nennung des Ortes der Tod des Opfers eingetreten, da dieses bereits zu viel Blut verloren hatte.

Laut dem Zeuge war die Dauer des Streits rund fünf Sekunden lang. Der Zeuge machte im Gerichtssaal einen gefassten und sehr aufgeräumten Eindruck, welcher auch mit seinen detaillierten Aussagen übereinstimmte.

Wenig später im Gerichtssaal trat ein weiterer wichtiger junger Mann in den Zeugenstand ein. Dieses Mal war es der Begleiter des Angeklagten am Tatabend.

Er gab an, dass der Angeklagte und er sich zum Tatzeitpunkt erst seit sechs Monaten kannten. Man habe sich trotzdem angefreundet und regelmäßig zusammen Alkohol konsumiert. In Gesprächen sei man miteinander sehr oberflächlich geblieben. Private Probleme oder Beziehungsprobleme seien nicht zur Sprache gekommen.

Über die Streitigkeiten zwischen seinem Freund und dem Verstorbenen wusste er bis zum 01. April nach eigenen Angaben nichts. Auch im Nachhinein wisse er nicht, worum es bei dem Streit gegangen sei.

Der Angeklagte und der Zeuge sollen sich am Tattag am Nachmittag in der Wohnung des Zeugen getroffen haben. Beide seien dann gemeinsam zu einem nahegelegenen Kiosk gegangen, um Alkohol zu besorgen. Dieser wurde dann in der Wohnung, zusammen mit einem Joint, zumindest teilweise konsumiert.

Danach wollte der Zeuge noch nach draußen, wie er sagt „er hatte keine Lust drinnen zu bleiben“. So beschlossen der Angeklagte und der Zeuge eine Runde spazieren zu gehen, dabei kam der Zeuge auf die Idee, wie schon am Vortag zur Aussichtsplattform an der Duborg-Skolen zu gehen, um dort einen Joint zu rauchen.

Dort angekommen, kam wie schon bekannt, der später getötete Jonas auf den Angeklagten zu.

Auf Nachfrage der Richterin, ob der Zeuge das Messer bei dem Angeklagten vorher gesehen hat, erwähnte dieser, dass er das getan hat, jedoch nur kurz am selben Tag. Da hat der Angeklagte mit dem Messer an einer Getränkeflasche rumgespielt, für ca. 2 Minuten. Nach der Tat hat er das Messer gereinigt und versteckt, wie er sagt aus Reflex. Jedoch hatte er auch Angst, und dieses merkte man an der Aussage vor Gericht, das er mit Konsequenzen rechnen müsse. „Ich hatte das Gefühl, das ich als Mittäter in Betracht komme, daher habe ich das Messer versteckt“. Nachdem er von der Polizei Besuch bekam hat, habe er gleich eingeräumt wo das Messer ist. Wie der 18-Jährige aussagte, war ihm nach der Tat übel.

Im Verlauf der Vernehmung wurde der 18-jährige Zeuge immer ungehaltener. Während einer kurzen Pause, die die Richterin angeordnet hatte, wollte dieser sich dann aus dem Staub machen. Diese „Flucht“ wurde aber von den Justizbeamten vereitelt.

Zur Tat selbst konnte der Zeuge keine nennenswerten Neuigkeiten mitteilen.

Am Dienstag sollen die Freundin und ein weiterer Freund des Angeklagten im Zeugenstand vernommen werden.

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