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„Einfache Sprache“: Wahl-Benachrichtigungen sorgen für Verwunderung

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Wahl-Benachrichtigung in leichter Sprache Foto:Flensburger-Stadtanzeiger.de

Die Wahlen zum Landtag des Landes Schleswig-Holstein am 7. Mai stehen unmittelbar bevor – und so mancher wird sich nach dem Erhalt seiner „Wahl-Benachrichtigung“ in den vergangenen Tagen verwundert die Augen gerieben haben. So mancher mag an eine weitere Rechtschreib-Reform gedacht haben, denn in dem zweiseitigen Brief finden sich immerhin 38 Worte, die laut dem Werk des berühmten Konrad Duden anders geschrieben werden.

Es fallen vor allem die zahlreichen Wort-Trennungen mit Bindestrichen auf, wie zum Beispiel: „Personal-Ausweis“, „Vor-Name“, „Geburts-Datum“, „Haus-Nummer“ und „Post-Leit-Zahl“.

Doch was steckt nun dahinter? Es soll die „leichte Sprache“ sein, damit Menschen mit Lernbehinderung oder Leseschwierigkeiten das Verständnis von den Texten erleichtert wird, die in bisherigem Amtsdeutsch für manchen nur schwer verständlich waren.

Laut einem Pisa-Test für Erwachsene aus dem Jahr 2013 haben 17,5 % aller Deutschen im Alter von 16-65 Jahren große Leseschwierigkeiten. Dabei erreichen sie nur das Lese-Niveau eines 10-jährigen Kindes.

Jedoch haben die Menschen ohne Leseschwierigkeiten nun Schwierigkeiten mit dem Lesen der Wahl-Benachrichtigung.

Dies wird jedoch in Kauf genommen, um die Wahlbeteiligung zu erhöhen. So hat man im Landtag von Schleswig-Holstein (hier ist der Bindestrich wirklich immer korrekt) im Jahr 2015 eine Resolution beschlossen, um die Wahlbeteiligung zu erhöhen.

In dem Schreiben wurde auf die „unverständliche“ Schreibweise der leichten Sprache leider nicht mit einem Wort eingegangen, sodass der Leser denken könnte es sei das neue Amtsdeutsch, welches weder die Menschen mit noch ohne Leseschwierigkeiten verstehen.

Doch an eine weitere Minderheit hat man in dem Schreiben nicht gedacht, denn die Brailleschrift für Blinde wurde völlig außer Acht gelassen. Dass es eine Stimmzettelschablone für Sehbehinderte und Blinde gibt wird in dem Schreiben zwar erwähnt – jedoch in normaler Druckschrift und damit für Sehbehinderte unlesbar.

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