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Dramatische Steigerung der Fallzahlen: Stadt verhängt weitere Maskenpflicht - auch bei „Corona-Spaziergängen“

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Flensburg - Maskenpflicht wird in Flensburg ausgeweitet - Archivfoto: Thomsen

68 neue Corona-Fälle an einem Tag und damit der Spitzenwert seit Pandemiebeginn haben die Stadt veranlasst, gleich mehrere Corona-Regeln anzupassen. In einer eiligst einberufenen Pressekonferenz informierte die Stadt Flensburg am Nachmittag über die Maßnahmen und das aktuelle Fallgeschehen.
In der Konferenz wurde dann auch bekanntgegeben, dass unter anderem bei unangemeldete Demonstrationen gegen Corona-Maßnahmen, den sogenannten „Spaziergängen“, eine Maskenpflicht ab dem Neujahrstag in Kraft tritt. „Wir reagieren auf konkrete Tatsachen in der Stadt“, so Oberbürgermeisterin Lange.

Weiter hieß es von Simone Lange: „Wir können nur appellieren, selbst zu hinterfragen, welche Veranstaltung jetzt sein muss“ Außerdem wurden vor dem Silvesterfest alle bekannten Partyveranstalter in Flensburg durch die Verwaltung angesprochen und auf die geltenden Regeln hingewiesen,“ teilt Lange weiter mit.

Des Weiteren wird die Maskenpflicht in weiteren Teilen der Innenstadt und eventuell auch im Hafenbereich ausgeweitet und in einer neuen Kommunalverfügung, die am 31.12. veröffentlicht wird, festgelegt.

Die Stadtverwaltung hofft dennoch auf die Vernunft der Flensburger zum Jahreswechsel: „Halten Sie sich zurück und begeben Sie sich nicht in große Menschenansammlungen.“

Quarantäne wird auf 10 Tage verkürzt

Gegensatz zur Delta-Variante müssen bei Omikron-Infizierten grundsätzlich alle Kontaktpersonen in Quarantäne – auch wenn sie geimpft oder genesen sind, erklärte die Verwaltung.
Die Quarantänezeit liegt in allen Fällen nun bei 10 Tage. „Die Befreiung erfolgt aber nur nach telefonischer Rücksprache“, betont Lange.

Simone Lange weist weiter darauf hin, dass es eine stichprobenartige Kontrolle geben wird, ob die Quarantäne eingehalten wird.

Aufgrund der hohen Belastung des Gesundheitsamtes durch die stetig steigenden Fallzahlen wird nun auch die Kontaktnachverfolgung von Infizierten angepasst: Mit dem Coronavirus infizierte Personen werden ab sofort aufgefordert, ihre engen Kontaktpersonen selbst zu informieren. Dazu erhalten diese nach dem Kontakt mit dem Gesundheitsamt eine Email mit einer genauen Handlungsanleitung.

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