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Das gilt in einer Fahrradstraße

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Deutschland - Eine Fahrradstraße ist für Radfahrende da. - Symbolfoto: Thomsen

In immer mehr Städten und Regionen entstehen Fahrradstraßen. Einerseits aus Gründen der Verkehrssicherheit und der Ordnung des Verkehrs, aber auch zur Unterstützung einer städtebaulichen Entwicklung. Zur Unterstützung dieser Ziele informiert der ACE, Europas Mobilitätsbegleiter, welche Regeln und Vorschriften in einer Fahrradstraße gelten:

 

1. Beschilderung

Der Beginn einer Fahrradstraße wird angezeigt durch ein weißes, viereckiges Schild mit einem weißen Fahrrad in einem blauen Kreis und der darunter befindlichen Aufschrift „Fahrradstraße“. Das Ende einer Fahrradstraße wird markiert durch das gleiche Schild, jedoch gehalten in schwarz-weiß und mehreren schwarzen Strichen von links unten nach rechts, das eine „Durchgestrichen“-Optik symbolisiert.

 

2. Wer darf in eine Fahrradstraße einfahren

Kurz und knapp: Eine Fahrradstraße ist für Radfahrende da. Soweit nicht ausnahmsweise durch Zusatzzeichen freigegeben, dürfen ausschließlich Fahrräder und Elektrokleinstfahrzeuge einfahren. Allen anderen Fahrzeugen ist die Ein- und Durchfahrt verboten. Gestattet ist lediglich die Überquerung der Fahrradstraße an einer Kreuzung zum Erreichen einer weiterführenden Straße. Zufußgehende müssen grundsätzlich den Gehweg benutzen. Ist kein Gehsteig oder Seitenstreifen vorhanden, darf mit entsprechender Vorsicht und nur innerorts am rechten oder linken Fahrbahnrand entlanggegangen werden.

 

3. Vorfahrtsregeln

Die StVO legt fest, dass auch in Fahrradstraße die Vorschriften über die Fahrbahnbenutzung und über die Vorfahrt gelten. Das bedeutet im Wesentlichen, das an Kreuzungen und Einmündungen die Vorfahrt hat, wer von rechts kommt. Es sei denn, die Vorfahrt ist durch Verkehrszeichen besonders geregelt.

 

4. Höchstgeschwindigkeit und Abstand

In einer Fahrradstraße gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Erlaubt ein zusätzliches Zeichen die Einfahrt anderer Kraftfahrzeuge, müssen diese ihre Geschwindigkeit gegebenenfalls noch weiter reduzieren, um den Fahrradverkehr nicht zu gefährden oder zu behindern. Beim Überholen von Radfahrenden müssen Kfz, wie auch im sonstigen Straßenverkehr innerorts, einen Seitenabstand von mindestens 1,5 Meter einhalten.

 

5. Was ist in Fahrradstraßen erlaubt

Radfahrende dürfen die gesamte Fahrbahnbreite nutzen und auch nebeneinanderfahren, was in anderen Straßen nur dann erlaubt ist, wenn der übrige Verkehr nicht behindert wird. Dennoch gilt auch auf Fahrradstraßen das Rechtsfahrgebot und das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme. Ist die Straße für andere Verkehrsteilnehmer freigegeben, dürfen diese dort parken, sofern durch entsprechende Beschilderung kein Verbot oder Einschränkung vorgenommen wurde.

 

6. Unterschied zur „Fahrradzone“

Das ähnlich aussehende Verkehrszeichen „Fahrradzone“ weist im Gegensatz zur linienhaften Fahrradstraße eine gesamte Zone aus, in der die Regeln der Fahrradstraße gelten. Der Unterschied hat eher verkehrsplanerische Gründe: Während eine Fahrradstraße die Bündelung des Radverkehrs auf einer Straße und einen gleichmäßigen Verkehrsfluss für Radfahrende beabsichtigt, ist eine Fahrradzone besonders für Gebiete mit hoher Fahrradverkehrsdichte gedacht.

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