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Corona: Rathaus ab Mittwoch mit eingeschränktem Betrieb

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Das Flensburger Rathaus - Die Renovierung, Anfang der 1990er Jahre, kostet um die 51 Mio. Deutsche Mark - Foto: Thomsen

Während der Schließung in den vergangen zwei Tagen hat sich die Stadtverwaltung organisatorisch so aufgestellt, dass eine Gewährleistung der zentralen und unabweisbaren Aufgaben auch in Zeiten der Corona-Pandemie möglich ist. Die Maßnahmen greifen mindestens bis zum 19.04.2020.

Am Mittwoch, den 18.03.2020 wird die Flensburger Stadtverwaltung deshalb mit erheblich eingeschränktem Betrieb die Arbeit wieder aufnehmen. Generell wird der Kundenverkehr im Rathaus auf ein Mindestmaß eingeschränkt und nur in den Bereichen und in gesonderten Bereichen stattfinden, in denen dies unausweichlich ist. Offene Sprechzeiten entfallen gänzlich, Kontakt ohne vorherige Anmeldung ist nicht möglich.

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Angeboten werden zudem nur die Leistungen, die zwingend erforderlich sind. Hierzu zählen vor allem:

  • Angelegenheiten in Ausweis-,
  • Passfällen,
  • dringende Urkunden o. ä.
  • Notbetrieb für unabweisbare Einzelfälle, zum Beispiel wegen unterhaltssichernder Geldleistungen

Weitere Verwaltungsleistungen werden sichergestellt, können aber in der Regel ohne persönlichen Kontakt erbracht werden:

Dies betrifft beispielsweise Baugenehmigungen in der Bauordnung, die von der Verfristung betroffen wären oder veterinärmedizinische Aufgaben Informationen zu den Leistungen, die derzeit im Rathaus abgerufen werden können, können auf der Homepage des Rathauses unter www.flensburg.de abgerufen werden.

Informationen erteilt auch das Infotelefon der Stadt Flensburg unter 0461/858585.

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Oberbürgermeisterin Simone Lange: "Die Einschränkung des Angebots dient der Aufrechterhaltung der langfristigen Arbeitsfähigkeit der Stadtverwaltung in diesen schwierigen Zeiten.  Wir bitten um Verständnis für die Einschränkungen, die damit verbunden sind und hoffe, dass wir zeitnah zu unserem gewohnten Betrieb zurückkehren können".

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Angeboten werden zudem nur die Leistungen, die zwingend erforderlich sind. Hierzu zählen vor allem:

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Weitere Verwaltungsleistungen werden sichergestellt, können aber in der Regel ohne persönlichen Kontakt erbracht werden:

Dies betrifft beispielsweise Baugenehmigungen in der Bauordnung, die von der Verfristung betroffen wären oder veterinärmedizinische Aufgaben Informationen zu den Leistungen, die derzeit im Rathaus abgerufen werden können, können auf der Homepage des Rathauses unter www.flensburg.de abgerufen werden.

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