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Bundeswahlleiter: Laschets Stimmzettel ist gültig
Politik
Die Wahlvorschriften seien eindeutig: Der Wahlvorstand habe Wähler zurückzuweisen, die den Stimmzettel so gefaltet haben, dass die Stimmabgabe erkennbar ist. Komme es zu einer Fehlfaltung, teile der Wahlvorstand einen neuen Stimmzettel aus. "Gelangt der Stimmzettel dennoch in die Wahlurne, kann er nicht mehr aussortiert werden und ist gültig", fügte der Bundeswahlleiter hinzu.
Laschet hatte seinen Stimmzettel bei der Abgabe falsch gefaltet. Umstehende konnten somit sehen, wie er abgestimmt hat, obwohl eine offene Stimmabgabe eigentlich nicht gestattet ist.