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Bundesregierung: Bald Autos online anmelden

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Die Bundesregierung will es noch in diesem Jahr ermöglichen KFZ Neuzulassungen, Umschreibungen und Kennzeichenmitnahmen online verfügbar zu machen. Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer sagte, die neuen Regelungen sollten "im Laufe des Jahres" in Kraft treten.

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Zunächst muss noch der Bundesrat zustimmen. Das bundesweite Projekt namens „i-Kfz“, (Internetbasierte Fahrzeugzulassung), soll es in Zukunft möglich machen wichtige Geschäftsvorgänge im Fahrzeugzulassungswesen online zu erledigen. Wie die Bundesregierung auf deren Website schreibt, soll die Fahrzeugzulassung einfacher, bequemer und effizienter werden. Das ist das Hauptziel einer Verordnung, mit der die Bundesregierung die Digitalisierung des Fahrzeugzulassungsprozesses weiter ausbauen will.

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Seit Anfang 2015 können Privatpersonen ihre Fahrzeuge in Deutschland über das Internet außer Betrieb setzen. Zwei Jahre später konnten die Bürger auch eine Wiederzulassung unter bestimmten Voraussetzungen online beantragen. Nun ist die 3.Stufe der Verordnung auf den Weg gebracht worden. Damit wird ein weiterer Schritt des E-Government getan und zugleich ein Auftrag aus dem Koalitionsvertrag realisiert, heißt es weiter auf der Website. Was bringt Ihnen i-KFZ? Sie können an 365 Tagen im Jahr rund um die Uhr Ihr Fahrzeug anmelden. Sie müssen beim Amt keine Wartemarke ziehen und womöglich Stundenlang warten. Sie können nach der Online-Anmeldung sofort losfahren. Sobald das i-KFZ für Privatpersonen eingeführt wurde, soll es im nächsten Schritt auf juristische Personen ausgeweitet werden. Von dem Schritt profitieren insbesondere Unternehmen.

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Zunächst muss noch der Bundesrat zustimmen. Das bundesweite Projekt namens „i-Kfz“, (Internetbasierte Fahrzeugzulassung), soll es in Zukunft möglich machen wichtige Geschäftsvorgänge im Fahrzeugzulassungswesen online zu erledigen. Wie die Bundesregierung auf deren Website schreibt, soll die Fahrzeugzulassung einfacher, bequemer und effizienter werden. Das ist das Hauptziel einer Verordnung, mit der die Bundesregierung die Digitalisierung des Fahrzeugzulassungsprozesses weiter ausbauen will.

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Seit Anfang 2015 können Privatpersonen ihre Fahrzeuge in Deutschland über das Internet außer Betrieb setzen. Zwei Jahre später konnten die Bürger auch eine Wiederzulassung unter bestimmten Voraussetzungen online beantragen. Nun ist die 3.Stufe der Verordnung auf den Weg gebracht worden. Damit wird ein weiterer Schritt des E-Government getan und zugleich ein Auftrag aus dem Koalitionsvertrag realisiert, heißt es weiter auf der Website. Was bringt Ihnen i-KFZ? Sie können an 365 Tagen im Jahr rund um die Uhr Ihr Fahrzeug anmelden. Sie müssen beim Amt keine Wartemarke ziehen und womöglich Stundenlang warten. Sie können nach der Online-Anmeldung sofort losfahren. Sobald das i-KFZ für Privatpersonen eingeführt wurde, soll es im nächsten Schritt auf juristische Personen ausgeweitet werden. Von dem Schritt profitieren insbesondere Unternehmen.

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