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Brandstiftung in der Comenius-Schule: Täter verurteilt

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Das Feuer breitet sich bis in das Dach der Schule aus. Der Unterricht musste für mehrere Tage ausfallen. Foto:Geißler

Nachdem es am 25. November 2013 zu einem Großbrand in der Comenius-Schule in Flensburg gekommen war, konnte die Polizei schnell die Täter ermitteln: Zwei Brüder, damals 15 und 18 Jahre alt, hatten in einem Klassenraum ein Feuer gelegt, dass sich bis in das Dach der Schule ausbreitete und erheblichen Sachschaden anrichtete. Der Unterricht musste für mehrere Tage ausfallen.

Nicht einmal zwei Monate später hatte die Kriminalpolizei die Täter dingfest gemacht. Nach einem langen Prozess wurden Anfang des Jahres 2016 beide Täter zu Haftstrafen ohne Bewährung verurteilt. Der heute 21-jährige wurde zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt, sein Bruder zu zwei Jahren und zwei Monaten Haft.

Da die beiden Verurteilten gegen das Urteil Berufung einlegten, musste der Fall noch einmal aufgerollt werden. Der heute 21-jährige zog seine Beschwerde jedoch zwischenzeitlich zurück.

Sein heute 17 Jahre alter Bruder hatte mit seiner Berufung hingegen Erfolg - er kam in der Berufungsverhandlung mit einem blauen Auge davon. Er wurde in der neuerlichen Verhandlung zu einer Haftstrafe von zwei Jahren, ausgesetzt zur Bewährung, verurteilt. Diese wurde allerdings an eine Bedingung geknüpft: Der Heranwachsende darf sich in den nächsten drei Monaten nichts zu Schulden kommen lassen.

„Sollte er in den nächsten drei Monaten keine weiteren Straftaten begehen, wird seine Haftstrafe zur Bewährung ausgesetzt“, so Oberstaatanwältin Ulrike Stahlmann-Liebelt zum Flensburger Stadtanzeiger.

Der 21-jährige wird in den kommenden Wochen nach Worten von Stahlmann-Liebelt hingegen seine Ladung zum Haftantritt in einer Justizvollzugsanstalt erhalten.

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