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Brandstifterprozess: Angeklagter im Großbrandprozess zeigt Reue und bestreitet bestimmte Taten

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Der Angeklagte widersprach sein eigenes Geständnis - Archivfoto: Thomsen

Am vierten Verhandlungstag, dem 23. Mai 2023, überraschte der Angeklagte, Herr B., mit einem unerwarteten Geständnis. "Ich bereue zutiefst, was geschehen ist. Meine Familie leidet enorm unter meiner Inhaftierung", gestand er ein. Zusätzlich äußerte er, dass er mit psychischen Problemen zu kämpfen hat und betonte seinen Wunsch, sich resozialisieren zu wollen und eine Suchtberatungsstelle aufzusuchen.

Trotz seiner umfassenden Geständnisse betonte B. vehement, dass er nicht für den Brand in der Eckenerstraße verantwortlich war. Ebenso leugnete er entschieden die Brandstiftung am 12. August 2022, bei dem zwei Fahrzeuge nahe des Mauselochs in Flammen standen.

Herr M., ein 36-jähriger Betriebstechniker und Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr Jürgensby, diente als einer der Zeugen. Er erinnerte sich an den 23. August 2022, als er auf dem Weg zum Gerätehaus in der Glücksburgerstraße war. Ein Pärchen stoppte ihn, da sie einen Brandgeruch wahrnahmen. Nach einem Gespräch mit seinem Wehrführer untersuchte M. einen nahegelegenen Keller am Hafermarkt und entdeckte Rauch hinter einer Tür. Nach dieser Entdeckung organisierte er mit einem Anwohner den Anruf der Feuerwehr. Während dieser Aussage schien B. intensiv auf den Tisch zu starren, bis ein Video präsentiert wurde, was seine Aufmerksamkeit erregte.

Zwei weitere Feuerwehrmänner konnten M.'s Aussage bestätigen. Bei dem Brand in der Eckenerstraße war das Feuer bereits erloschen, bevor die Feuerwehr eintraf, dank einer aufmerksamen Nachbarin, die geistesgegenwärtig mit ihrem Gartenschlauch von ihrer Wohnung aus das Feuer löschte.

Die Richterin befragte B. in Bezug auf zehn mutmaßliche Taten. B. gab den Brand eines VW Passat in einer Parkgarage in der Angelburgerstr. zu und erklärte diesen mit psychischem Stress nach einem Streit mit seiner Partnerin und einem Krankenhausaufenthalt infolge seines Alkoholkonsums. Auch gestand er, einen Brand in seinem Keller verursacht zu haben, als Funken von einer Autobatterie sprühten, die er als Stromquelle nutzte, da in seiner Wohnung der Strom wegen unbezahlter Rechnungen abgestellt war. Auf Fragen der Richterin zu einem weiteren Vorfall am 24. August 2022 konnte B. jedoch keine klaren Antworten liefern.

Im Verlauf der Befragung gab B. einen Einblick in seinen persönlichen Hintergrund, sprach von einer schwierigen Kindheit und seiner psychischen Instabilität. Er erklärte, dass er mehrere Ausbildungen begonnen, jedoch nie abgeschlossen habe, da er weder lesen noch schreiben könne.

Der Staatsanwalt reagierte unbeeindruckt auf das Geständnis und die Offenlegung persönlicher Schwierigkeiten des Angeklagten. Er wertete die Aussagen des Angeklagten lediglich als Ausreden und weigerte sich, diese als echtes Geständnis anzuerkennen. "Sie sollten anfangen, Verantwortung zu übernehmen", forderte er den Angeklagten auf, der auf diese Aussage hin schwieg. In Bezug auf weitere Anschuldigungen, einschließlich des Brands in der Eckenerstraße, bekräftigte B. seine Unschuld.

Der Zeuge S., ein 20-jähriger, der zu der Zeit des Kellerbrandes am 23. August 2022 im betroffenen Haus lebte, wurde ebenfalls befragt. Er erklärte, den Angeklagten nicht zu kennen. Ein Video zeigte S. beim Betreten des Hauses und im Flur, wo er versuchte, den Keller zu betreten, was ihm jedoch misslang. Während der Vorführung des Videos verfolgte B. die Szene aufmerksam und schaute immer wieder zur Richterin.

B. gab weiterhin zu, Feuer gelegt zu haben, bestritt jedoch, jemals die Absicht gehabt zu haben, ein großes Feuer zu verursachen. Er gestand, dass seine Taten aus Frustration über das Ende seiner Beziehung und Stress auf der Arbeit entstanden seien. Mobbing am Arbeitsplatz sei für ihn ein großes Problem gewesen.

Hinsichtlich des zweiten Verbrechens erklärte B., dass die Probleme mit seiner Partnerin und bei der Arbeit ihn an den Rand der Verzweiflung gebracht hätten. "An dem Abend habe ich eine Flasche Oldesloer Korn pur getrunken und gegen Pfeiler in der Parkgarage geboxt, bevor ich ein Auto mit einem Feuerzeug anzündete", gab er zu.

Ein weiterer Zeuge, R., ein 34-jähriger Lagerarbeiter, erinnerte sich, dass er seine im Keller gelagerten Sachen später auf der Straße gefunden hatte. Er hatte sich nicht an eine Begegnung mit B. erinnert, aber bemerkt, dass seine und die Sachen seiner Nachbarn auf der Straße lagen.

Ein Mitgefangener belastete B. schwer in seiner Zeugenaussage und behauptete, B. habe ihm gedroht, ihn verbrennen zu wollen. Außerdem habe B. ihm erzählt, dass er mit den Bränden am Hafermarkt seine Familie töten wollte. B. wies diese Aussagen vehement zurück und behauptete, der Mitgefangene habe ihn bedroht und gezwungen, ein Geständnis zu schreiben.

Die Verhandlung wird am Donnerstag, dem 25. Mai 2023, um 9:15 Uhr fortgesetzt. Es wird erwartet, dass in den folgenden Tagen weitere Zeugenaussagen und Beweise vorgelegt werden und am 30. Mai es zu einer Verurteilung kommt.

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